Anlegerklagen gegen Volkswagen AG
In
dem beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Musterverfahren hat
der 3. Zivilsenat aus den Klägern von ca. 1.470 ausgesetzten
Anlegerklagen gegen die Volkswagen
AG heute einen Musterkläger bestimmt.
Musterkläger ist die
Deka Investment GmbH (Frankfurt a. M.). Die übrigen Kläger der
vom Landgericht Braunschweig ausgesetzten Verfahren sind mit
Bekanntmachung der heutigen Entscheidung Beigeladene des
Musterverfahrens. Die Volkswagen AG ist Musterbeklagte. Die Entscheidung
des 3. Zivilsenats (Az.: 3 Kap 1/16) ist unanfechtbar. Das
Musterverfahren wird im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister)
unter
http://www.bundesanzeiger.de bekannt gemacht.
Die
geltend gemachten Schadenssummen der 1.470 ausgesetzten Anlegerklagen
beziffern sich auf insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro. Darüber hinaus sind ca.
weitere 70 Verfahren
gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig, über
deren Aussetzung das Landgericht Braunschweig noch entscheiden wird. Das
Gesamtvolumen der beim Landgericht Braunschweig anhängigen insgesamt
rund 1.540 Schadensersatzklagen von Anlegern
gegen die Volkswagen AG beziffert sich auf ca. 8,8 Mrd. Euro.
Bei
den ausgesetzten Verfahren handelt es sich um gleichgelagerte Fälle.
Die zu klärenden tatsächlichen Feststellungen über das Vorliegen oder
Nichtvorliegen der
anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzungen
sowie relevante Rechtsfragen werden vom Oberlandesgericht Braunschweig
im Musterverfahren mit bindender Wirkung für alle ausgesetzten
Anlegerklagen durch einen Musterentscheid entschieden
werden. Die einzelnen Feststellungsziele ergeben sich aus dem
Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 (Az.: 5 OH
62/16), der ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister)
unter
http://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht ist. Dem
Musterentscheid geht nun ein Verfahren voraus, für das die Regeln der
Zivilprozessordnung Anwendung finden. Der Musterentscheid wird nach
mündlicher Verhandlung
und gegebenenfalls Beweisaufnahme ergehen. Ein Termin zur mündlichen
Verhandlung ist noch nicht bestimmt; der Senat wird diesen
voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Monate festlegen. Der Termin
wird gesondert mitgeteilt werden.
Ab
Bekanntmachung des Musterverfahrens im Klageregister des elektronischen
Bundesanzeigers können Personen, die wegen desselben Anspruchs noch
keine Klage erhoben
haben, Ansprüche schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht Braunschweig anmelden. Dabei müssen sie sich
durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten
lassen. Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab
Bekanntgabe erfolgen. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der
Ansprüche von Anmeldern bis zum Abschluss des Musterverfahrens
gehemmt, ohne dass Klage erhoben werden muss. Gegenüber den Anmeldern
entfaltet die Entscheidung im Musterverfahren keine rechtliche
Bindungswirkung. Diese gilt nur für Beteiligte im Musterverfahren, also
die Musterklägerin, die Musterbeklagte und die Beigeladenen.
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