Sonntag, 25. Mai 2014

Appelbaum distanziert sich von Henri-Nannen-Preis - wegen der Vergangenheit Nannens

Jacob Appelbaum hat am vergangenen Freitag zusammen mit 
"Spiegel"-Redakteuren einen Henri-Nannen-Preis in der Kategorie Investigation ("Kanzler-Handy im US-Visier?") gewonnen. 
Jetzt will er seine Preisskulptur einschmelzen.   
Grund für seine Entscheidung sei die nationalsozialistische 
Vergangenheit von Henri Nannen. "stern"-Herausgaber 
Thomas Osterkorn (Foto) respektiert die Entscheidung Appelbaums. 
(Quelle: KressReport)


Mittwoch, 14. Mai 2014

Es darf kein „Supergrundrecht auf ungestörte Investitionsausübung“ geben

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.05.2014, TOP 3 d): Aktuelle Stunde

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz

Kulturförderung, Atomausstieg, Chlorhühner - TTIP & Co gefährden durch private Schiedsgerichte demokratische Entscheidungen (Drs. 17/1514)
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)


Die Landesregierung teilt die Bedenken, die die antragstellende Fraktion dazu bewogen haben, das geplante transatlantische Freihandelsabkommen zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde zu machen. 
Dass diese Verhandlungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, nährt die Skepsis vieler Menschen gegenüber Europa als Institution und spielt Populisten in die Hände. 
Ich möchte als Justizministerin des Landes Niedersachsen die Teile des geplanten Freihandelsabkommens ansprechen, die den sogenannten Investitionsschutz betreffen. Diese Regelungen sollen bei Streitigkeiten zwischen privaten Investoren und Staaten gelten. Die Unternehmen erhalten das Recht, einen Staat vor einem privaten Gericht, einem Schiedsgericht, auf Schadensersatz zu verklagen, etwa weil neue Gesetze die Rahmenbedingungen für die Unternehmen ändern und weniger Gewinn in Aussicht steht. 
Ein Klagerecht der Staaten, beispielsweise weil die Investoren die Menschenrechte missachten oder die Umwelt verpesten, gewähren die Regelungen hingegen nicht.
Eine Einbahnstraße in die falsche Richtung! 
Solche Schiedsverfahren sind keine neue Erfindung. Sie wurden vor allem dann in völkerrechtliche Verträge aufgenommen, wenn die Investitionen etwa aufgrund hoher Korruption gefährdet waren, wenn es sich um Staaten handelte, die effektiven Rechtsschutz nicht gewähren können. 
Mögen derartige Streitbeilegungsmechanismen in früherer Zeit im Verhältnis zu Entwicklungsländern ihre Berechtigung gehabt haben. In einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika haben sie aber nichts zu suchen!
Die Mitgliedstaaten der EU und die USA verfügen über feste rechtsstaatliche Strukturen und ein funktionierendes Justizsystem. Ein besonderes Klageprivileg für Konzerne und andere Investoren ist daher völlig abwegig! In- und ausländische Investoren müssen -  wie alle Bürgerinnen und Bürger - Rechtsschutz vor den nationalen staatlichen Gerichten suchen. 
Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bürger. Er braucht die Legitimation durch die Bürger. Gerade aus diesem Grund sorgen wir in Niedersachsen mit großer Unterstützung der Gerichte und Staatsanwaltschaften dafür, dass Richterwahlausschüsse eingeführt werden, um die Legitimation der Gerichte noch mehr zu stärken. Da wirkt es wie ein Hohn, wenn Entscheidungen dieser Gerichte durch private Schiedsgerichte - ohne jegliche demokratische Legitimation - ausgehebelt werden könnten. 
Die Investitionsschutzvorschriften in den Freihandelsabkommen bergen aber nicht nur eine Gefahr für den Rechtsstaat, sondern auch für die parlamentarische Demokratie. Denn wenn der Niedersächsische Landtag  beim Erlass von Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern, Umwelt oder Verbrauchern, befürchten muss, mit dem Landeshaushalt für verschwundene Gewinnaussichten von Konzernen geradezustehen, fallen für richtig und notwendig gehaltene Entscheidungen schwer. Es entsteht eine vorweggenommene Erpressungssituation und die Gefahr, notwendige gesetzliche Änderungen zum Schutz der Bürger abzuschwächen oder ganz auf sie zu verzichten. 
Dass dies kein unrealistisches Szenario ist, erleben wir heute am Beispiel des Atomausstiegs. Hier wird die Bundesrepublik vor einem privaten Schiedsgericht vom Vattenfall Konzern auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt. Erst diese Woche boten die EVU der Bundesregierung eine Stiftung zum Abriss von Kraftwerken und Endlagerung von radioaktivem Müll an. Im Gegenzug stand der Verzicht auf die Klagen im Raum. 

Es darf kein „Supergrundrecht auf ungestörte Investitionsausübung“ geben, wie es vor wenigen Tagen in der Süddeutschen Zeitung zu lesen war. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Rechtsschutz in den Händen des Rechtsstaates und politische Entscheidungen in den Händen der Parlamente bleiben!


Donnerstag, 8. Mai 2014

Krisenprävention wird bei der Beratung von Firmen immer wichtiger

Unternehmensservice ist gefragt – 700 Beratungen 2014 erwartet


Region Hannover. Der Umsatz geht zurück, das Konto ist dauerhaft überzogen, wichtige Kunden gehen verloren – wenn ein Betrieb in die Krise rutscht, gibt es oft frühzeitig Hinweise. Zum Unternehmensservice der Region Hannover gehören derzeit drei Berater, die gezielt Krisenprävention und Unterstützung bei der Sanierung von gefährdeten Unternehmen angehen – ein Angebot, das immer häufiger angenommen wird. Ulf-Birger Franz, Wirtschaftsdezernent der Region Hannover, hat die Arbeit des Unternehmensservice am Donnerstag, 8. Mai 2014, im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigung vorgestellt.
„Das Team ist seit Februar komplett. Wir haben jetzt fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon drei Spezialisten für Krisenprävention, die Firmen beraten“, berichtet Franz. „Das Thema Gründungsnachsorge wird dabei immer wichtiger“. Schließlich gehe mehr als ein Viertel der Unternehmensgründungen innerhalb der ersten beiden Jahre in die Insolvenz. Um das zu verhindern, bietet der Unternehmensservice bei Bedarf eine gezielte betriebswirtschaftliche Analyse, die gemeinsame Erarbeitung eines Maßnahmenpakets und die Vermittlung und Begleitung von weiteren Beratungsangeboten an. „Das geht so weit, dass unsere Mitarbeiter Kundinnen und Kunden zu Bankgesprächen begleiten. Sie haben dabei eine neutrale Rolle und sind so in der Lage, in schwierigen Situationen als Moderatoren aufzutreten“, sagt Franz.
Die meisten Hilfesuchenden kommen aus dem Handwerk und der Dienstleistungsbranche. 520 Beratungen hat der Unternehmensservice im vergangenen Jahr absolviert. Weitere Themen des Unternehmensservice sind zum Beispiel Ansiedlung und Standortsuche, Unternehmensnachfolge und Finanzierungsberatung. In diesem Jahr rechnet Alexander Skubowius, Leiter des Fachbereichs Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, mit insgesamt 700 Beratungen. „Banken und Steuerberater führen uns einen großen Teil der Fälle zu“, erläutert Skubowius. „Sie weisen die Betriebe oft auf unseren Unternehmensservice hin. Einige Fälle kommen auch zum Beispiel von Schuldnerberatern. Die Gespräche mit Multiplikatoren, zu denen auch Kammern und Verbände gehören, spielen bei unserer Arbeit deshalb ebenfalls eine wichtige Rolle.“ Seit kurzem gebe es auch eine Kooperation mit der Agentur für Arbeit. „Wenn zum Beispiel in einem Betrieb Personal- oder Weiterbildungsbedarf besteht, schalten wir den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ein“, sagt Skubowius. „Das spart Unternehmen Zeit und Wege“.
„Oberstes Ziel ist für uns die Bestandssicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Region Hannover“, betont Wirtschaftsdezernent Franz. „Der Unternehmensservice nimmt dabei eine neutrale Beraterfunktion ein und arbeitet branchenunabhängig.“ Firmen, die die kostenfreie und selbstverständlich vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, können unter der Rufnummer (0511) 616-23318 einen Termin vereinbaren oder dienstags zwischen 14 und 16 Uhr zur offenen Sprechstunde ins Haus der Wirtschaftsförderung, Vahrenwalder Straße 7, 30165 Hannover, kommen.

Dies ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt.

 

Was macht das Stroh im Brot?



Presseinformation der Verbraucherzentrale Niedersachsen

28/2014
Wie man Stroh zu Gold spinnt

Hannover, 08.05.2014Der Zusatz von Fasern aus dem Halm des Weizens, also Stroh, in Backwaren ist Methode, Lebensmittel vollwertiger scheinen zu lassen als sie sind. Bei einer Marktüberprüfung von Backwaren in Hannover fielen vier Erzeugnisse mit dieser Zutat auf. Zum Teil wurden diese Produkte als besonders ballaststoffreich (und somit gesund) beworben. Dass der Einsatz dieser Strohfasern auch zu einem höheren Wasseranteil im Brot und somit mehr Gewicht beiträgt, scheint dabei mehr als ein zufällig positiver Nebeneffekt für die Hersteller zu sein.
Vollkornbackwaren sind natürlicherweise ballaststoffreich und gelten als vollwertig und gesund. Trotzdem werden sie von vielen Verbrauchern lieber links liegen gelassen. Grund: Misch- und Mehrkornbrote sind oft weicher, saftiger und milder im Geschmack. Damit Verbraucher herkömmliche Backwaren mit geringem oder ohne Vollkornanteil nun ohne schlechtes Gewissen genießen können, werden sie von einigen Herstellern künstlich mit Ballaststoffen aufgepeppt. Die verwendeten faserigen Ballaststoffkonzentrate werden z.B. aus den Halmen des Weizens gewonnen – sind also technologisch aufbereitetes Stroh! Die Verwendung des Stroh-Extraktes hat neben der Ballaststoffanreicherung den Vorteil für den Hersteller, dass die Fasern zusätzlich Wasser binden. Dies führt zwangsläufig zu mehr Saftigkeit, einer erhöhten Teigausbeute und somit mehr Gewicht des Brotes.
Bei einer Überprüfung in Hannover sind vier Erzeugnisse mit Weizenhalmfasern in der Zutatenliste aufgefallen. Diese loben auf den Verpackungen teilweise den Vorteil eines hohen Ballaststoffgehaltes aus: Mehrkornbrötchen „Vital & Fit“, das Toastbrot und das Sandwichbrot „Balance active" von der Harry-Brot GmbH sowie die Mehrkornbrötchen „Vital & Fit“ von Goldähren Brotland GmbH. Der Anteil Weizenstrohfaser vom Toast und dem Sandwich macht mit 1,5 Prozent rund ein Viertel des Ballaststoffgehaltes aus (Durchschnittlicher Ballaststoffgehalt pro 100 Gramm: 6,8 Gramm). Bei den Mehrkornbrötchen gibt es gar keine Angabe, wieviel „Stroh im Brot steckt“. Mit der Auslobung der Weizenhalmfasern: „Die sieht man nicht und schmeckt man nicht, sie machen Balance activ jedoch so ballaststoffreich wie ein Vollkorn-Sandwich/Toast“ entsteht für den Verbraucher der Eindruck, dass Weizenhalmfaser eine besonders wertvolle Zutat ist. Das stimmt jedoch nicht. „Auf den Inhalt, nicht auf die Werbung kommt es an.“ kommentiert Brigitte Ahrens der Verbraucherzentrale. „Der Vorteil bei der Verwendung von Vollkornmehlen im Gegensatz zu Weizenfasern ist neben dem natürlich hohen Ballaststoffgehalt auch der Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen“. 
Die Verbraucherzentrale fordert daher eine genaue Kennzeichnung der Weizenhalmfaser auf der Verpackung. Schon aus der Verkehrsbezeichnung sollen Verbraucher erkennen können, um welches Brot es sich handelt. Aus dem „Weizenbrot mit 14 % Vollkornanteil“  muss ein „Weizenbrot mit Vollkorn, Sonnenblumenkernen, Leinsamen und Weizenstrohfaser“ werden. Die tabellarische Darstellung unserer Ergebnisse finden Sie unter:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/stroh-im-brot-tabelle

Dienstag, 6. Mai 2014

Erstes Repair Café in Hannover

Die erste Stadt-Teil-Werkstatt von Hannover mit Repair-Café hat eröffnet. Der Grundgedanke hinter beiden: Reparieren statt Wegwerfen.
Das Repair Café ist ein kostenloses Angebot für Alle, in der Stadt-Teil-Werkstatt können gegen einen kleinen Obolus kaputte Gegenstände mit Hilfe von Fachleuten repariert werden. 
Werk-statt-Schule e.V.
Kniestraße 10, 30167 Hannover-Nordstadt
Es bringt viel Spaß, etwas zu reparieren.