Dienstag, 14. März 2017

Was ist mit den Opfern von Hasskommentaren?

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs von Bundesjustizminister Heiko Maas erklärt die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz:
„Ich begrüße sehr, dass der Bundesjustizminister jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem die Betreiber von sozialen Internet-Netzwerken für strafbare Hasskommentare stärker in die Verantwortung genommen werden. Damit werden Forderungen der Justizministerkonferenz umgesetzt. Allerdings vermisse ich den ebenfalls eingeforderten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Betroffene, die Opfer eines unter einem Pseudonym abgegebenen Hasskommentars geworden sind. Auf Betreiben Niedersachsens hatte der Bundesrat bereits im Jahre 2015 die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage gefordert, auf deren Grundlage der Betroffene gegenüber dem Telemediendienstanbieter Auskünfte über die Nutzerdaten des Täters erlangen kann, um Ansprüche ihm gegenüber geltend machen zu können. Betroffene können in der Regel nur so Ausgleich für einen Schaden erhalten. Gerade für Opfer ist es wichtig, nicht in dieser Rolle zu verharren und selbst Ausgleich vom Täter fordern zu können. Leider verpasst dieser Gesetzesentwurf die Gelegenheit, diese Regelungslücke zu schließen.“

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