Donnerstag, 2. März 2017

Vermieter kann Satellitenschüssel verbieten

Gericht: Fremdsprachige TV-Programme sind ohne größeren Aufwand online zu empfangen
Nürnberg (D-AH/lr) – Wer als Mieter trotz Verbot im Mietvertrag eine Satellitenschüssel auf seinem Balkon installiert, muss diese auf Verlangen des Vermieters wieder demontieren. So urteilte das Amtsgericht Frankenthal (Az. 3a C 183/16).

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