Die Präsidentin der Klosterkammer Hannover, Sigrid Maier-Knapp-Herbst, wurde vom Präsidenten der Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser-Ritterordens, Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, mit der Malteser-Dankplakette ausgezeichnet.
Anwesend waren dabei:igrid Maier-Knapp-Herbst, Präsidentin der Klosterkammer Hannover
Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, Präsident der Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser-Ritterordens
Maximilian Freiherr von Boeselager, Diözesanleiter der Malteser
Raphael Ebenhoch, Diözesangeschäftsführer der Malteser
Dr. Walter Jarosch von Schweder, ärztlicher Leiter Malteser Migranten Medizin in Hannover
Gerd Rauchfuß, Projektleiter Malteser Migranten Medizin in Hannover
Wolfgang Osthaus, Domkapitular, Vertreter des Bischofs
Anlass der Ehrung: Der allgemeine Hannoversche Klosterfonds fördert soziale Zwecke. 2010 hat die Präsidentin der Klosterkammer Hannover 40.000 Euro Fördergelder genehmigt, um Frauen eine medizinisch betreute Geburt zu ermöglichen, die sich illegal oder ohne Krankenversicherung in der Region Hannover aufhalten und sich an die Praxis der Malteser Migranten Medizin (MMM) wenden. Die Zuwendung entspricht einem Zweidrittel der Kosten, die die Malteser allein im vergangenen Jahr 2010 für 24 Geburten geleistet haben – der größte Kostenfaktor der Praxis, die allein durch Spenden finanziert wird.
Angebot der MMM: Die Praxis, die seit 2007 besteht, bietet humanitäre Erstversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung, Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt und vermittelt an Fach- und Beratungsstellen. Vier Ärzte und eine Hebamme praktizieren jeden Dienstag von 10 bis 12 Uhr ehrenamtlich für bedürftige Patienten. Die MMM in Hannover verfügt zurzeit über ein Netzwerk von 50 Fachärzten, mit dem Diakoniekrankenhaus Friederikenstift zur stationären und ambulanten Behandlung besteht ein Kooperationsvertrag. Im Jahr 2010 war mit 880 Patienten die Kapazitätsgrenze der Praxis erreicht.
Die Patienten: Überwiegend stammen die Patienten aus EU-Ländern, die nicht dem europäischen Fürsorgeabkommen beigetreten sind. Wenn sich etwa Rumänen oder Bulgaren länger als ein halbes Jahr in Deutschland aufhalten, verlieren sie den Krankenversicherungsschutz ihres Heimatlandes. Sieben Prozent sind Deutsche, denen die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt bleibt, die sich aber keinen privaten Versicherungsschutz leisten können. Der Anteil der illegal in Deutschland lebenden Ausländer liegt bei 35 Prozent.
Dieser Artikel ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt.
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