WIESBADEN - Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war im Jahr 2009 mehr als jeder fünfte Mensch in Mecklenburg-Vorpommern (23%), Sachsen-Anhalt (22%) und Bremen (20%) armutsgefährdet. In den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern hatte dagegen nur ungefähr jeder neunte Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko (jeweils 11%).
Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in Deutschland, auskommen müssen. Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2009 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts "Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" durchgeführt wurden.
Bundesweit waren im Jahr 2009 nach diesen Berechnungen knapp 15% der Menschen in Deutschland armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) knapp 20% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 13% der Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (13%). In Westdeutschland lag das Armutsrisiko außer in Baden-Württemberg und Bayern lediglich in Hessen (12%) unter dem westdeutschen Durchschnitt (13%). In Ostdeutschland hatten Brandenburg (17%) und Thüringen (18%) Armutsgefährdungsquoten unter dem ostdeutschen Durchschnitt (20%).
Ein besonders hohes Armutsrisiko haben Erwerbslose. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen (54%) in Deutschland war 2009 armutsgefährdet. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2009 in Bayern und Baden-Württemberg 41% beziehungsweise 42% der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, waren es in Sachsen-Anhalt 70%.
Auch Alleinerziehende und ihre Kinder waren bundesweit (40%) besonders armutsgefährdet. Während in Hessen (31%) und Baden-Württemberg (33%) rund ein Drittel der Mitglieder von Alleinerziehenden-Haushalten von Armut bedroht waren, traf dies in Sachsen-Anhalt (59%), Mecklenburg-Vorpommern (56%), Sachsen (52%) und Thüringen (51%) auf mehr als die Hälfte der entsprechenden Haushaltsmitglieder zu.
Grundlage der Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.
Diese und weitere Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren, zum Teil in tiefer regionaler Gliederung, detaillierte methodische Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. Dort finden Sie auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden. Dieses Informationsangebot wird durch das Projekt "Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.
Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2009 berechnet. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu berechnen.
Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15% (bezogen auf das Einkommensreferenzjahr 2007).
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau) ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen Einkommensniveau überschätzt wird.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8164,
E-Mail: sbe@destatis.de
Freitag, 27. August 2010
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