Sonntag, 9. April 2017

Abgeordnetenwatch in der "Rechtsstaats"zange

Abgeordnetenwatch musste den Bundestag verklagen, weil er Dokumente zu Parteispenden unter Verschluss halten will. Doch die Geheimhaltung ist rechtswidrig, wie das Berliner Verwaltungsgericht kürzlich klipp und klar festgestellt hat: Die Bundestagsverwaltung muss uns die Informationen herausgeben.
Dies allerdings wird nicht geschehen. Denn wie wir jetzt erfahren haben, wird der Bundestag gegen das Urteil in Berufung gehen. Er will also unter allen Umständen geheim halten, wie er Parteispenden prüft und fragwürdigen Zahlungen an die Parteien nachgeht. Dafür will die Parlamentsverwaltung notfalls durch alle Instanzen gehen – bis vor das Bundesverwaltungsgericht, wie uns ein hoher Beamter vor einiger Zeit verriet.


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