Samstag, 27. Mai 2017

Rechtspsychologie: Bundesweit einzigartiger Studienschwerpunkt an der Universität Hildesheim geschaffen


Justiz- und Sozialministerium vergeben Stipendien

Studierende des Masterstudiengangs Psychologie können ab dem kommenden Wintersemester an der Universität Hildesheim den neu geschaffenen und in dieser Form bundesweit einzigartigen Studienschwerpunkt „Rechtspsychologie“ wählen und sich damit eine interessante Karrieremöglichkeit im Justiz- oder Maßregelvollzug schaffen.
Die Studienmöglichkeit ist als Teil einer langfristigen Strategie zur Personalgewinnung durch Zusammenarbeit des Niedersächsischen Justizministeriums (zuständig für Justizvollzug), des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (zuständig für Maßregelvollzug) und dem für Hochschulen zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Kultur entwickelt worden. Die Universität Hildesheim hat die erforderlichen strukturellen und fachlichen Voraussetzungen geschaffen, um dieses anspruchsvolle Studienangebot zu realisieren.
Eine Besonderheit des neuen Studienschwerpunktes besteht in der engeren Verzahnung zur Praxis: Um geeignete und gut ausgebildete Nachwuchskräfte für den Maßregel- und den Justizvollzug zu gewinnen, werden jedes Jahr jeweils ein bis zwei Studierende, die die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang erfüllen, spezifisch ausgebildet und im Rahmen eines Stipendiums unterstützt.
Das Angebot eines Stipendiums des Justiz- oder Sozialministeriums richtet sich an die besten Absolventinnen und Absolventen, die an einer Universität einen Bachelorstudiengang für Psychologie absolviert haben und die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Psychologie“ an der Universität Hildesheim erfüllen sowie für einen Einsatz im Maßregel- oder Justizvollzug persönlich geeignet erscheinen.
Nach der Zulassung zum Master erhalten die ausgewählten Studierenden monatlich ein Stipendium von 1200 Euro und absolvieren während des Studiums eine Praxisphase in Einrichtungen des Maßregel- und Justizvollzuges. Sie werden dort von kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern praktisch angeleitet und erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ein Einstellungsangebot in einer Justiz- oder Maßregelvollzugseinrichtung des Landes Niedersachsen.
„Die Vielseitigkeit des Arbeitsplatzes Justizvollzug ist vielen Psychologinnen und Psychologen überhaupt nicht bekannt. Das wollen wir mit dem neuen, praxisorientierten Studienschwerpunkt ändern. Dadurch eröffnen wir engagierten Studierenden attraktive und konkrete Berufs- und Karrierechancen beim Land Niedersachsen“, erklärt Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, Ideengeberin und Initiatorin des Studienschwerpunktes. „Die Gefängnisse in Niedersachsen brauchen auch in Zukunft gut ausgebildete und engagierte Nachwuchs-Psychologinnen und Psychologen. Nur so können wir unserem Auftrag der Resozialisierung und Kriminalprävention gerecht werden. Ich danke allen, die an der Realisation dieses zukunftsweisenden Projekts mitgewirkt haben.“
Prof. Wolfgang-Uwe Friedrich, Präsident der Stiftung Universität Hildesheim, dankt den drei Ministerien für die gute Zusammenarbeit bei der Entwicklung des neuen Studienschwerpunkts.
Für den Studienschwerpunkt wird eine neue Professur eingerichtet. Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Wissenschaftsministerin: „Mit der Rechtspsychologie wird die an der Universität Hildesheim bereits sehr gut aufgestellte Psychologie um einen wichtigen Schwerpunkt erweitert. Dieses innovative Feld wird zukünftig durch eine zusätzliche Professur sowohl in der Lehre als auch in der Forschung sehr kompetent vertreten und entwickelt.“
„Ich freue mich, dass es uns in interministerieller Zusammenarbeit gelungen ist, einen Studienschwerpunkt Rechtspsychologie gemeinsam mit der Universität Hildesheim zu realisieren“, sagt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Wegweisend ist, dass nun auch die spezifischen Rahmenbedingungen der Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug berücksichtigt werden. Mit diesem neuen Studiengang und der erstmaligen Gewährung von Stipendien sichern wir das Fortbestehen der psychologischen und therapeutischen Kompetenz im Justiz- und Maßregelvollzug.“
„Eine wichtige Besonderheit des Studienschwerpunktes besteht darin, dass die für eine Universität entscheidende Verbindung von Lehre und Forschung hier mit einer engen Verbindung von Theorie und Praxis realisiert wird“, sagt Werner Greve, Professor für Psychologie an der Universität Hildesheim. „Durch die bundesweit erstmalige Einrichtung einer Professur mit dem alleinigen Schwerpunkt Rechtspsychologie kann die wissenschaftliche Fundierung des Studienschwerpunktes mit systematischer Forschung gerade in Bezug auf den Schwerpunkt Justiz- und Maßregelvollzug verbunden werden.“
Hintergrund:
Das Masterstudium „Psychologie“ umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern und wird mit dem Titel „Master of Science Psychologie“ abgeschlossen. Studierende wählen ab dem Wintersemester 2017/18 zwei von drei möglichen Schwerpunkten, die gleichgewichtig studiert werden (Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie und – neu eingeführt - Rechtspsychologie). Neben den für die jeweils gewählten Schwerpunkte spezifischen Inhalten werden die methodischen und wissenschaftlichen Grundlagen der Psychologie vertieft, verbreitert und auf Praxis- und Forschungsfelder angewandt.
Für das Wintersemester 2017/18 beginnt die Bewerbungsfrist für Studienplätze am 1.6.2017 und endet am 15.7.2017. Die ersten Zulassungen zum Masterstudiengang „Psychologie“ mit dem Schwerpunkt „Rechtspsychologie“ sollen Anfang August 2017 erfolgen; die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten beginnt unmittelbar danach.
Im niedersächsischen Justizvollzug arbeiten über 100 Psychologinnen und Psychologen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern als Fach- und Führungskräfte.
Im niedersächsischen Maßregelvollzug arbeiten circa 50 Psychologinnen und Psychologen überwiegend in der therapeutischen Arbeit mit Patientinnen und Patienten der forensisch-psychiatrischen Kliniken.


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