Vorsicht Falle – Elterngeld bei Hartz IV
Auf ihrer letzten Mitgliederversammlung hat die Landesarmutskonferenz
(LAK) Niedersachsen ein vorläufiges Resümee des Europäischen Jahres EJ 2010 gegen Armut und Ausgrenzung gezogen und aktuelle sozialpolitische Entwicklungen bewertet.
Dazu gehört eine Maßnahme des aktuellen Sparpakets der Bundesregierung, bei der ab dem 01.01.2011 das Elterngeld für Hartz IV Empfänger/innen wegfällt.
„Die Situation für die Anrechnung des Elterngeldes für Hartz IV Empfänger/innen ist einen Monat vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung vielen Beteiligten immer noch unklar. Empfänger/innen von Hartz wissen nicht, dass sie unter Umständen ab dem 01.01.2011 auf einen Schlag 150 Euro Elterngeld im Monat weniger bekommen“, warnt Horst-Peter Ludwigs (Nieders. Flüchtlingsrat), Sprecher der LAK Niedersachsen, und führt weiter aus: „Betroffen sind all diejenigen, die von der Verlängerungsoption
Gebrauch gemacht hatten, also die Variante „150 Euro für 24 Monate“ statt 300 Eurogewählt hatten.
Die LAK Niedersachsen empfiehlt den Betroffenen dringend, sofort die Verlängerungsoption zu widerrufen, um unter Umständen ihre Ansprüche geltend machen zu können auf die gesamte Summe der 2. Rate, also die Differenz zwischen den ursprünglich gewählten 150 Euro und dem vollen Betrag von 300 Euro Elterngeld. Diese Summe von maximal 1.800 Euro wird nicht auf das Alg II angerechnet!“
Die LAK Niedersachsen kritisiert die Informationspolitik der Bundesregierung und fordert eine zeitnahe Entscheidung zugunsten der Betroffenen.
Martin Fischer (Diakonie), ergänzt als Sprecher der LAK Niedersachsen: „ Der Wegfall des Elterngeldes als eine der Maßnahmen des Sparpakets der Bundesregierung dient nicht dazu, Armut in unserem Land nachhaltig zu bekämpfen. Die LAK Niedersachsen hat mit vielen Aktionen im EJ 2010 gegen Armut und Ausgrenzung darauf aufmerksam gemacht, dass u. a. auch in Niedersachsen im letzten Jahr die Schere zwischen arm und reich noch ein Stück auseinander gegangen ist.
Wir werden pünktlich zum nächsten Landtagsplenum mit einer künstlerischen Aktion die Parteien im niedersächsischen Landtag an ihre Verantwortung gegenüber den Armen und Ausgegrenzten erinnern.“
LAK Niedersachsen Geschäftsstelle:
c/o LAG Freie Wohlfahrtspflege, Ebhardtstr. 2, 30159 Hannover, Fon: 0511 - 85 20 99
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Montag, 29. November 2010
LAK Niedersachsen empfiehlt Widerruf von Verlängerungsoption
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