WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten am Jahresende 2009 rund 764 000 volljährige Personen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Das waren 1,1% der Bevölkerung ab 18 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Hilfebezieher um 0,5%.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen im Rentenalter ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Ende 2009 war jeweils rund die Hälfte der Empfänger von Grundsicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert (47,7%) oder im Rentenalter (52,3%). Damit bezogen 0,7% der 18- bis 64-Jährigen und 2,4% der Bevölkerung im Rentenalter Leistungen der Grundsicherung.
Die Mehrzahl der Empfänger waren Frauen (54,9%). Während die Zahl der männlichen Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 1,8% stieg, sank die Zahl der weiblichen um 2,3%. Deutschlandweit bezogen 1,2% der volljährigen Frauen und 1,0% der Männer Leistungen der Grundsicherung.
Rund ein Viertel (23,5%) der Leistungsempfänger war in stationären Einrichtungen wie Pflege- oder Altenheimen untergebracht, rund drei Viertel (76,5%) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
Wie in den Vorjahren wurde die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch im Jahr 2009 im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) häufiger in Anspruch genommen: Hier bezogen 1,1% der volljährigen Bevölkerung Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern (ohne Berlin) waren es 0,8%. Am häufigsten waren die Menschen in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg auf diese Sozialleistungen angewiesen (zwischen 1,8% und 2,0% der volljährigen Bevölkerung). Am seltensten nahm die Bevölkerung in Sachsen und Thüringen diese Hilfe in Anspruch (je 0,7% der volljährigen Bevölkerung).
Erstmals seit Einführung dieser Leistung ging die Zahl der Grundsicherungsempfänger 2009 in einigen Bundesländern im Vergleich zum Vorjahr zurück. Am stärksten sank sie in Baden-Württemberg (- 4,0%), Sachsen-Anhalt (- 3,2%) sowie in Mecklenburg-Vorpommern (- 2,8%).
Im Jahr 2009 gaben die Kommunen und die überörtlichen Träger rund 3,9 Milliarden Euro netto für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus. Im Vergleich zu 2008 sind die Ausgaben für Grundsicherung um 6,7% gestiegen. Seit Einführung der Leistung haben sie sich nahezu verdreifacht (2003: 1,3 Milliarden Euro).
Basisdaten und lange Zeitreihen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können auch kostenfrei über die Tabelle 22151-0001 in der GENESIS-Online Datenbank (www.destatis.de/genesis) abgerufen werden.
Dieser Artikel ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt.
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