Montag, 7. November 2016

Sozialdezernent Erwin Jordan fordert Bestandsschutz für Sozialhilfeempfänger

Das geplante Pflegestärkungsgesetz III  
Region Hannover. In den vergangenen Tagen haben die Mitglieder des Bundestages aus den Wahlkreisen der Region Hannover Post von Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover, erhalten. In einem Brief fordert Jordan die Abgeordneten dazu auf, sich vor Inkrafttreten des neuen Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) am 1. Januar 2017 für Bestandsschutzregeln für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger mit geringem Pflegebedarf einzusetzen.  „Für diesen Personenkreis bedarf es dringend einer Regelung zum Bestandsschutz für die bisherigen Leistungen der Hilfe zur Pflege, da andernfalls die Leistungen zum 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen werden müssten – obwohl sich der Pflegebedarf nicht verändert hat. Die Betroffenen drohen dann obdachlos zu werden, das kann doch niemand wollen!“, so Jordan. Ebenfalls zum 1. Januar 2017 treten bereits große Teile des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft, die unter anderem den Wegfall der bisherigen Pflegestufen und die Einführung von Pflegegraden mit sich bringen. Stimmt der Bundesrat am 16. Dezember dem Dritten Pflegestärkungsgesetz zu, erhalten – zum jetzigen Stand – ab Jahresbeginn 2017 nur noch pflegebedürftige Menschen bedarfsdeckende Sozialhilfeleistungen, die mindestens in den Pflegegrad 2 oder höher eingestuft werden. In der Region Hannover sind rund 600 Frauen und Männer in der ambulanten Versorgung und 130 Menschen in stationären Einrichtungen davon betroffen, die ab dem 1. Januar 2017 nicht in den Pflegegrad 2 oder höher übergeleitet werden.


Keine Kommentare: