HANNOVER. Im Jahr 2024 befanden sich in Niedersachsen insgesamt 12.644 Personen unter Bewährungsaufsicht, teilt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mit. Das waren 3,3% weniger als im Vorjahr (13.075). Der Anteil der Männer lag bei 88,0%, der der Frauen bei 12,0%. Von den Unterstellungen entfielen 11.607 Fälle (91,8%) auf das allgemeine Strafrecht, welches Erwachsene ab 21 Jahren sowie nicht nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren betrifft. 1.037 Fälle (8,2%) betrafen das Jugendstrafrecht, welches für strafmündige Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und auf nach Jugendstrafrecht zu verurteilende Heranwachsende angewandt wird. In diesem Rechtsbereich war der Anteil der Jungen bzw. Männer mit 93,5% noch höher.
Unterstellungen sind gerichtliche Anordnungen, durch die eine verurteilte Person für die Dauer der Bewährungszeit unter die Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers gestellt wird. Ziel ist es, die Einhaltung von Auflagen und Weisungen zu überwachen und die soziale Integration der Person zu fördern.
Die häufigsten Straftaten, die zu einer Unterstellung führten, waren mit 2.377 Fällen (18,8%) Diebstahl und Unterschlagung, gefolgt von Betrug und Untreue (2.050 Fälle, 16,2%) und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (1.984 Fälle, 15,7%).

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