Donnerstag, 4. Oktober 2018

20 Millionen Euro für Sprachförderung für erwachsene Geflüchtete

Thümler: „Umfangreiche und bedarfsgerechte Angebote für 2019 sichergestellt“

 

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stellt ab Oktober Fördergelder in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro zur Verfügung, um Sprachkurse für erwachsene Geflüchtete zu finanzieren. Damit stehen für das vierte Quartal 2018 fast 90 Prozent mehr Mittel bereit als ursprünglich geplant (10,7 Millionen Euro). Bei den zusätzlichen rund neun Millionen Euro handelt es sich um freie Mittel aus der Förderung des Lebenslangen Lernens sowie verschiedenen Sprachförderprogrammen. Gefördert werden sollen neben den sogenannten Basissprachkursen auch vertiefende Angebote.

 

„Wir möchten, dass alle Geflüchteten so gut Deutsch lernen, dass sie einen Schulabschluss nachholen oder eine Berufsausbildung abschließen und sich gut in unsere Gesellschaft integrieren können“, sagt Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler. „Mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln werden umfangreiche und bedarfsgerechte Sprachförderangebote auch für das kommende Jahr sichergestellt.“ Die Antragsfrist für die neuen Kurse endet am 26. Oktober – die Angebote werden fast ausschließlich im Jahr 2019 starten.

 

Erfreut zeigt sich Minister Thümler auch über die positive Resonanz auf die neue Förderung für Sprachkurse zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe („Kulturkurse“), bei denen die Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit Kultureinrichtungen wie Theatern, Musik- oder Kunstschulen zusammenarbeiten. „Ich freue mich sehr, dass die Kurse überall im Land stattfinden werden, von Aurich bis Göttingen, von Meppen bis Braunschweig“, betont Thümler. Fördermittel in Höhe von rund drei Millionen Euro seien bereits beantragt. „Es ist wichtig, Integration als themenübergreifende Aufgabe zu verstehen. Die Verknüpfung des Spracherwerbs mit kultureller Bildung bietet sich geradezu an“, so Thümler. Die „Kulturkurse“ konnten bis zum 31. August beantragt werden – aktuell werden die Anträge durch das MWK geprüft. Die Angebote können unmittelbar nach der Bewilligung starten.

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