Justizministerin im Nied.Landtag zum Antrag der Fraktion der FDP Drs. 17/7271
„Der Entschließungsantrag
der Fraktion der FDP gibt mir Gelegenheit, mich nochmals zu dem Thema
des Fahrverbotes als eigenständiger Sanktion zu äußern. Ich stehe
Strafsanktionen neben Haft- und Geldstrafe vor allen
Dingen bei Bagatellstrafsachen grundsätzlich positiv gegenüber!
Die Einführung des
Fahrverbotes als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und
Jugendstrafrecht bei allen Straftaten begegnet allerdings Bedenken. Ein
Fahrverbot bei allen nicht verkehrsbezogenen Straftaten mit
einer Höchstdauer heraufgesetzt auf sechs Monate birgt viele Risiken.
Es erscheint fraglich, ob die Vorteile diese Risiken aufwiegen können.
Die größte Gefahr besteht in einer ungleichen Wirkung der verhängten
Strafe!
Den einen Täter wird ein
Fahrverbot sehr hart treffen, bei anderen praktisch wirkungslos bleiben.
Finanziell gut gestellte Menschen können sich Fahrdienste oder
Taxifahrten leisten. Wer sich dagegen bislang keinen
Führerschein leisten konnte, der hat umgekehrt keine Möglichkeit durch
ein Fahrverbot eine Geld- oder Freiheitsstrafe auf Bewährung abzuwenden!
Eine Ungleichheit, die kein Richter und keine Richterin abwenden kann.
Wer in der Stadt wohnt,
nehmen wir die Landeshauptstadt, hat er beste Voraussetzungen, den
öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Er kann ein Fahrverbot leicht
verschmerzen. Lebt er aber im ländlichen Bereich wird er
von seinem Arbeitsplatz und sozialen Kontakten abgeschnitten! Und nicht
nur das, Dritte vor allen Dingen Kinder werden von der Sanktion
erheblich mitbetroffen. Wie kommen sie zum Fußballtraining, zur
Musikschule oder zum Geburtstag der besten Freundin?
Unbestritten bietet die
Erweiterung von Sanktionsmöglichkeiten neben der Geld- oder gar
Freiheitsstrafe auch Chancen. Ich habe mich immer für mehr Flexibilität
bei der Ahndung von Straftaten eingesetzt. Es muss
dabei geprüft werden, wie wir Täter erreichen und insbesondere kurze
Freiheitsstrafen mit ihren vielen unerwünschten Nebenwirkungen vermeiden
können.
Ein Fahrverbot eröffnet
ein weiteres Risiko. Erstmals gäbe es ohne inhaltlichen Bezug zur Tat
als originäre Strafe den Entzug einer hoheitlichen Erlaubnis. Wenn wir
diese Tür einmal öffnen, kann sie möglicherweise
nur schwer wieder geschlossen werden. Folgen dann der Entzug des
Jagdscheins oder des Waffenscheins als Strafe? Entzug der
Gewerbeerlaubnis auf Zeit?
Aus diesen Gründen
überwiegen bei mir die Bedenken, eine Sanktion vom Zusammenhang mit der
Anlassstraftat zu entkoppeln. Wir sehen uns trotzdem alle Möglichkeiten
alternativer Sanktionen zur Vermeidung gerade kurzfristiger
Haftstrafen sehr genau und im Einzelnen an. Diese Diskussion sollten
wir zu Ende führen. Ein Abbruch der Debatte, wie ihn der
Entschließungsantrag der FDP zum Ziel hat, ist der falsche, weil
verkürzte Weg.

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