Duderstadt hat sich 2016 um die Auszeichnung beworben, nachdem die Stadt
2011 den Titel staatlich anerkannter Erholungsort vorübergehend verloren hatte.
Die Stadt hatte damals nicht an dem erforderlichen alle zehn Jahre
stattfindenden sog. Reprädikatisierungsverfahren teilgenommen. Das Amt für
regionale Landesentwicklung Braunschweig
prüfte nun den aktuellen Antrag. Ein Gremium aus Vertretern des
Wirtschaftsministeriums, des Amtes für regionale Landesentwicklung
Braunschweig, dem Landkreis Göttingen und der IHK Hannover überprüften die für
die Auszeichnung erforderlichen Kriterien vor Ort. Laut Definition des Heilbäder-
und Deutschen Tourismusverbandes müssen staatlich anerkannte Erholungsorte,
Erholungssuchenden auch kurzfristig Möglichkeiten
der Regeneration bieten, der Ortscharakter an sich soll gesundheitsfördernd sein
und Bedürfnisse von Übernachtungsgästen sollen umfassend erfüllt werden.
Weitere wichtige Merkmale für einen staatlich anerkannten Erholungsort sind
wenig Verkehr, wenig Lärm und eine geringe Belastung durch Industrie und Immissionen.
Durch die staatliche Ankerkennung als Erholungsort
darf Duderstadt nun von den erweiterten Sonntagsöffnungen gemäß dem
Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten Gebrauch
machen.
Mit Duderstadt zählt
Niedersachsen zurzeit 54 staatlich anerkannte Erholungsorte sowie 57 staatlich
anerkannte Heilbäder und Kurorte.
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