Donnerstag, 2. Februar 2017

Duderstadt wird wieder staatlich anerkannter Erholungsort

Duderstadt hat sich 2016 um die Auszeichnung beworben, nachdem die Stadt 2011 den Titel staatlich anerkannter Erholungsort vorübergehend verloren hatte. Die Stadt hatte damals nicht an dem erforderlichen alle zehn Jahre stattfindenden sog. Reprädikatisierungsverfahren teilgenommen. Das Amt für regionale Landesentwicklung  Braunschweig prüfte nun den aktuellen Antrag. Ein Gremium aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, dem Landkreis Göttingen und der IHK Hannover überprüften die für die Auszeichnung erforderlichen Kriterien vor Ort. Laut Definition des Heilbäder- und Deutschen Tourismusverbandes müssen staatlich anerkannte Erholungsorte, Erholungssuchenden auch kurzfristig Möglichkeiten der Regeneration bieten, der Ortscharakter an sich soll gesundheitsfördernd sein und Bedürfnisse von Übernachtungsgästen sollen umfassend erfüllt werden. Weitere wichtige Merkmale für einen staatlich anerkannten Erholungsort sind wenig Verkehr, wenig Lärm und eine geringe Belastung durch Industrie und Immissionen. Durch die staatliche Ankerkennung als Erholungsort darf Duderstadt nun von den erweiterten Sonntagsöffnungen gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten Gebrauch machen.

Mit Duderstadt zählt Niedersachsen zurzeit 54 staatlich anerkannte Erholungsorte sowie 57 staatlich anerkannte Heilbäder und Kurorte.

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