Antwort der
Verwaltung auf die
Anfrage Raumnutzung Bordell "Pretty Woman" (jetzt Marrakesch Club & Spa) in der Calenberger Straße 24 Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.06.2012 TOP 8.1.3. |
Anfrage
der CDU-Fraktion:
Wir
fragen die Verwaltung:
1. Nutzen die
Betreiber des Bordells „Pretty Woman“ in der Calenberger Straße 24 lediglich
das Erdgeschoss oder wird auch das 1. Obergeschoss mit genutzt?
2. Ist infolge
umfangreicher Umbaumaßnahmen im Bordell die Betriebsgenehmigung erloschen?
3. Ist in kommender
Zeit ein Betreiber- und Nutzungswechsel geplant? Falls ja, in welcher Form?
Antwort
der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Laut unseren Erkenntnissen wird lediglich das Erdgeschoss im
Gebäude Calenberger Str.24 genutzt.
Zu Frage 2:
Seit
1969 liegt eine baurechtliche Genehmigung für den Barbetrieb vor. Umbauten in
dem Betrieb (z.B. Umbau von Wänden, die z.B. weder tragend noch feuerbeständig
oder feuerhemmend sein müssen) können in
bestehenden Gebäuden bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sein. Sofern die
Nutzung nicht maßgeblich verändert oder über mehrere Jahre nachweislich
aufgegeben wurde, erlischt die Baugenehmigung nicht. Ebenfalls hat eine
Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung weiterhin Bestand, sofern keine
Betriebsaufgabe oder Gewerbeänderung erfolgt. Es liegt eine Gewerbeanmeldung
vor.
Zu Frage 3:
Bauordnungsrechtliche
Genehmigungen werden Objekt- und nicht Betreiberbezogen erteilt, so dass es
bauordnungsrechtlich ohne Belang ist, ob ein Betreiberwechsel vorliegt. Ein
solcher Wechsel ist qua Gewerbeanmeldung Mitte Mai 2012 erfolgt.
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