Montag, 18. Juni 2012

Raumnutzung Bordell „Marrakesch“


Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Raumnutzung Bordell "Pretty Woman" (jetzt Marrakesch Club & Spa) in der  Calenberger Straße 24
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.06.2012
TOP 8.1.3.

Anfrage der CDU-Fraktion:
Wir fragen die Verwaltung:
1.   Nutzen die Betreiber des Bordells „Pretty Woman“ in der Calenberger Straße 24 lediglich das Erdgeschoss oder wird auch das 1. Obergeschoss mit genutzt?

2.   Ist infolge umfangreicher Umbaumaßnahmen im Bordell die Betriebsgenehmigung erloschen?

3.   Ist in kommender Zeit ein Betreiber- und Nutzungswechsel geplant? Falls ja, in welcher Form?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Laut unseren Erkenntnissen wird lediglich das Erdgeschoss im Gebäude Calenberger Str.24 genutzt.

Zu Frage 2:
Seit 1969 liegt eine baurechtliche Genehmigung für den Barbetrieb vor. Umbauten in dem Betrieb (z.B. Umbau von Wänden, die z.B. weder tragend noch feuerbeständig oder feuerhemmend sein müssen)  können in bestehenden Gebäuden bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sein. Sofern die Nutzung nicht maßgeblich verändert oder über mehrere Jahre nachweislich aufgegeben wurde, erlischt die Baugenehmigung nicht. Ebenfalls hat eine Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung weiterhin Bestand, sofern keine Betriebsaufgabe oder Gewerbeänderung erfolgt. Es liegt eine Gewerbeanmeldung vor.

Zu Frage 3:
Bauordnungsrechtliche Genehmigungen werden Objekt- und nicht Betreiberbezogen erteilt, so dass es bauordnungsrechtlich ohne Belang ist, ob ein Betreiberwechsel vorliegt. Ein solcher Wechsel ist qua Gewerbeanmeldung Mitte Mai 2012 erfolgt.

Keine Kommentare: