Ab 1. April:Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist darauf hin,
dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die
Landschaftsordnung (NWaldLG) am 1. April wieder die allgemeine Brut-,
Setz- und Aufzuchtzeit beginnt. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht
für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Die Anleinpflicht dient
dem Schutz frei lebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch
Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Singvögel geschützt
werden“, erläutert Heino Kamieth, Leiter des Bereichs Forsten,
Landschaftsräume und Naturschutz. Dazu gehörten viele Vogelarten wie
Wachteln, Rebhühner, Kiebitze oder Wiesenpieper in der freien Landschaft
sowie Laubsänger, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den
Wäldern.
Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den
Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen
die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört
werden. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden unter anderem die
Feldlerchen in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert. „Die
Erholungssuchenden warten dann im späteren Frühjahr vergeblich auf den
Gesang der Vögel“, so Kamieth. „Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen
und -halter, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1.
April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der
Natur zu leisten.“
Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten
Hundeauslaufflächen und –wegen. Hier dürfen die Hunde auch während der
Brut- und Setzzeit frei laufen, wenn nicht anders auf den Schildern
vermerkt (zum Beispiel im Bornumer Holz und am Kronsberg).
Auch beim Beschneiden von Bäumen, die von der Baumschutzsatzung
ausgenommen sind, und Hecken ist jetzt besondere Vorsicht geboten, damit
brütende Vögel nicht gestört werden. Der Fachbereich Umwelt und
Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das im Internet unter www.hannover.de
unter dem Suchwort „Baumschnitt“ zu finden ist und telefonisch unter
(05 11) 1 68 – 4 38 01 bestellt werden kann. Unter der genannten
Internetadresse sind unter dem Suchwort „Hundeauslauf“ auch weitere
Informationen zur Leinenpflicht erhältlich.
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