Anlässlich
der heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs von Bundesjustizminister
Heiko Maas erklärt die Niedersächsische Justizministerin Antje
Niewisch-Lennartz:
„Ich
begrüße sehr, dass der Bundesjustizminister jetzt einen Gesetzentwurf
vorgelegt hat, mit dem die Betreiber von sozialen Internet-Netzwerken
für strafbare Hasskommentare stärker in
die Verantwortung genommen werden. Damit werden Forderungen der
Justizministerkonferenz umgesetzt. Allerdings vermisse ich den ebenfalls
eingeforderten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Betroffene, die
Opfer eines unter einem Pseudonym abgegebenen Hasskommentars
geworden sind. Auf Betreiben Niedersachsens hatte der Bundesrat bereits
im Jahre 2015 die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage gefordert, auf
deren Grundlage der Betroffene gegenüber dem Telemediendienstanbieter
Auskünfte über die Nutzerdaten des Täters
erlangen kann, um Ansprüche ihm gegenüber geltend machen zu können.
Betroffene können in der Regel nur so Ausgleich für einen Schaden
erhalten. Gerade für Opfer ist es wichtig, nicht in dieser Rolle zu
verharren und selbst Ausgleich vom Täter fordern zu können.
Leider verpasst dieser Gesetzesentwurf die Gelegenheit, diese
Regelungslücke zu schließen.“
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