Anlässlich des 75. Jahrestages der Genfer Flüchtlingskonvention fordert Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg das Bleiberecht für Geduldete
Berlin. Jede Minute flieht ein Mensch vor Krieg oder Verfolgung. Weltweit sind aktuell mehr als 117 Millionen Menschen gewaltsam vertrieben. Allein 2000 von ihnen leben als „Geduldete“ in Frankfurt. Diesen Menschen müsse ein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt werden, forderte Bürgermeisterin und Diversitätsdezernentin Nargess Eskandari-Grünberg am Montag, 22. Juni, bei einer Online-Konferenz im Rahmen des 26. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz.
Anlass des Symposiums ist der 75. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention, es steht unter dem Motto „Migration als Chance – eine kommunale Sicht“. Organisiert wurde die Online-Konferenz von der Evangelischen Akademie Berlin.
Bezugnehmend auf ihren Aufruf an die Bundesregierung vom Dezember 2025 sagte Eskandari-Grünberg: „Wir müssen es schaffen, dass geflüchtete und geduldete Menschen, oftmals ja auch Familien mit gut integrierten Kindern, eine dauerhafte Perspektive bekommen – teilweise leben sie ja schon über zehn Jahre in Deutschland.“ Kommunen könnten mehr für die Integration Geflüchteter tun, wenn die Bundesgesetze entsprechend angepasst würden. „Für die Zukunft unseres Landes ist es unerlässlich, dass wir uns nicht abschotten, sondern öffnen. Es heißt wir brauchen Fachleute – die schrecken wir aber mit unserer derzeitigen Politik ab.“
Der Aufruf, dem sich inzwischen Politikerinnen und Politiker aus 23 Städten angeschlossen haben, enthält sieben Forderungen der Kommunen an die Bundesregierung: solide finanzielle Unterstützung für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten, schnellere Integration in den Arbeitsmarkt, personelle und digitale Stärkung der Ausländerbehörden, faire Asylverfahren und einen besonderen Schutz für vulnerable Gruppen, einen Schub im sozialen Wohnungsbau und bessere Koordinierung der Verteilung von Geflüchteten, das Bleiberecht für Geduldete sowie besseren Schutz vor Diffamierung und finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Helfer.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist das zentrale Rechtsdokument des internationalen Flüchtlingsrechts. Die Konvention enthält unter anderem eine international verbindliche rechtliche Definition des Begriffs „Flüchtling“ und ist die Rechtsgrundlage für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Sie wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und inzwischen von 149 Nationen anerkannt.
