Zwölfwöchige Aufstallungspflicht hat Auswirkungen auf Eier aus der Region
Region Hannover. Die
seit zwölf Wochen andauernde Aufstallungspflicht in der Region Hannover
bleibt weiter bestehen und hat nun weitere Konsequenzen für die
Geflügelhalterinnen und -halter: Eier aus Freilandhaltung
dürfen ab Mittwoch, 8. Februar 2017, nicht mehr als solche
gekennzeichnet und verkauft werden; sie tragen dann die Kennzeichnung
„Bodenhaltung“. Darauf weist der Fachdienst Verbraucherschutz und
Veterinärwesen der Region Hannover hin.
„Verbraucherinnen und
Verbraucher können über den Erzeugercode auf dem Ei eindeutig dessen
Herkunft und Haltungsart prüfen“, sagt Dr. Petra Spieler, Leiterin des
Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen im
Fachbereich Gesundheit der Region Hannover. Die erste Zahl auf dem
Erzeugercode gibt die Haltungsart an: Eier aus Freilandhaltung sind mit
einer 1 gekennzeichnet, Eier aus Bodenhaltung tragen eine 2. „An die
Haltungsart schließt sich dann das Kürzel für das
jeweilige EU-Mitgliedsland an. Dahinter steht dann die Kennung für das
jeweilige Bundesland, das ist die 03 für Niedersachsen, und dann die
betriebsindividuelle, fünfstellige Nummer“, so Dr. Spieler weiter.
Die Aufstallungspflicht ist
ein wichtiges Mittel, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
„Daher wird diese in der Region Hannover vorerst nicht aufgehoben“, sagt
Dr. Spieler. Die Seuchenlage wird genau
beobachtet und bei Veränderungen neu bewertet, „damit die Stallpflicht
so bald wie möglich ausgehoben werden kann“.
Neben der Stallpflicht
gelten auch besondere Hygienemaßnahmen für Klein- und Hobbybetriebe: Die
Zugänge zu den Geflügelstallungen oder anderen Standorten sind gegen
unbefugten Zutritt zu sichern, fremde Personen dürfen
diese nur in betriebseigener Schutzkleidung einschließlich Schuhzeug
oder Einwegkleidung betreten. Nach Verlassen des Stalles ist die
Schutzkleidung abzulegen und unverzüglich zu reinigen und zu
desinfizieren beziehungsweise bei Einwegschutzkleidung über den
Restmüll zu entsorgen. Außerdem muss eine einsatzbereite Möglichkeit
zum Händewaschen und zur Desinfektion von Schuhen vorhanden sein. Zudem
sollten Hunde und Katzen keinen Zutritt zu den Ställen haben. Futter,
Einstreumaterial und Geräte zur Versorgung des
Geflügels sollten im Stall aufbewahrt werden oder abgedeckt sein.
Geflügelhalterinnen und
-halter haben die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Aufstallungspflicht
zu beantragen, die dann im Einzelfall geprüft wird. Zuerst sollte
jedoch versucht werden, den vorhandenen Stall durch
einen überdachten Auslauf zu ergänzen.
Weitere Hinweise und Infos sowie die Formulare zur Ausnahmeregelung sind unter
www.hannover.de/vogelgrippe zu finden.
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