Umweltausschuss der Region empfiehlt Verordnung über „Bläulingsbiotop bei Oesselse“
Hannover/Laatzen/Sehnde.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover hat in
seiner
heutigen Sitzung der Regionsversammlung einstimmig empfohlen, Wege- und
Grabenränder bei Oesselse zum Geschützten Landschaftsbestandteil zu
erklären. Die Maßnahme dient dem Erhalt des dort lebenden Dunklen
Wiesenkopf-Ameisenbläulings, einer in Niedersachsen
vom Aussterben bedrohten Schmetterlingsart. Eine Empfehlung des
Regionsausschusses wird am 24. Januar 2017 erwartet, bevor die
Regionsversammlung am 7. März abschließend entscheidet.
Die
Maßnahme alleine kann den Fortbestand des Schmetterlings nicht
garantieren, soll aber den Rahmen für den Schutz der seltenen Insekten
bilden und schädliche Einflüsse auf
die Art und ihren Lebensraum verhindern. Der etwa 3,7 Hektar große GLB
liegt im Süden des „Kirchroder Hügellandes“ und schließt somit Gebiete
der Städte Laatzen und Sehnde ein.
Der
Ausschuss hat zudem auf Antrag der Mehrheitsfraktion SPD und CDU
ebenfalls einstimmig eine Ergänzung beschlossen. Damit wird die
Verwaltung
aufgefordert, ein spezielles Projekt zur Erhaltung und Entwicklung des
Bläulings-Biotops bei Oesselse mit den dort wirtschaftenden Landwirten
zu entwickeln und mit diesen über Maßnahmen im Rahmen von
Vertragsnaturschutz zu verhandeln. Darüber hinaus soll über
einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich der Bestand des Bläulings
evaluiert werden.
Die
Kategorie „Geschützter Landschaftsbestandteil“ wurde aufgrund der
geringen Größe für das Schutzgebiet gewählt. Aus demselben Grund bilden
die Wege- und Grabenränder kein
eigenes Schutzgebiet nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie
(FFH-Gebiet), sondern werden dem benachbarten FFH-Gebiet „Bockermerholz,
Gaim“ zugeordnet. Der Geschützte Landschaftsbestandteil wird in das
Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten in Europa
„Natura 2000“ aufgenommen.
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