Donnerstag, 23. Februar 2017

Geschützter Landschaftsbestandteil für Schmetterlinge

Umweltausschuss der Region empfiehlt Verordnung über „Bläulingsbiotop bei Oesselse“
Hannover/Laatzen/Sehnde. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover hat in seiner heutigen Sitzung der Regionsversammlung einstimmig empfohlen, Wege- und Grabenränder bei Oesselse zum Geschützten Landschaftsbestandteil zu erklären. Die Maßnahme dient dem Erhalt des dort lebenden Dunklen Wiesenkopf-Ameisenbläulings, einer in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Schmetterlingsart. Eine Empfehlung des Regionsausschusses wird am 24. Januar 2017 erwartet, bevor die Regionsversammlung am 7. März abschließend entscheidet.
Die Maßnahme alleine kann den Fortbestand des Schmetterlings nicht garantieren, soll aber den Rahmen für den Schutz der seltenen Insekten bilden und schädliche Einflüsse auf die Art und ihren Lebensraum verhindern. Der etwa 3,7 Hektar große GLB liegt im Süden des „Kirchroder Hügellandes“ und schließt somit Gebiete der Städte Laatzen und Sehnde ein.
Der Ausschuss hat zudem auf Antrag der Mehrheitsfraktion SPD und CDU ebenfalls einstimmig eine Ergänzung beschlossen. Damit wird die Verwaltung aufgefordert, ein spezielles Projekt zur Erhaltung und Entwicklung des Bläulings-Biotops bei Oesselse mit den dort wirtschaftenden Landwirten zu entwickeln und mit diesen über Maßnahmen im Rahmen von Vertragsnaturschutz zu verhandeln. Darüber hinaus soll über einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich der Bestand des Bläulings evaluiert werden.
Die Kategorie „Geschützter Landschaftsbestandteil“ wurde aufgrund der geringen Größe für das Schutzgebiet gewählt. Aus demselben Grund bilden die Wege- und Grabenränder kein eigenes Schutzgebiet nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Gebiet), sondern werden dem benachbarten FFH-Gebiet „Bockermerholz, Gaim“ zugeordnet. Der Geschützte Landschaftsbestandteil wird in das Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten in Europa „Natura 2000“ aufgenommen.

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