Dienstag, 7. Februar 2017

Verbraucherberatung für Flüchtlinge


Thema Nummer eins: Abschluss von Mobilfunkverträgen
Hannover, 07.02.2017. Gesellschaftliche Teilhabe, Orientierung in fremder Umgebung oder Kontakt in die Heimat – für viele Flüchtlinge ist ein internetfähiges Smartphone unverzichtbar. Der Abschluss eines passenden Mobilfunkvertrags führt jedoch oft zu Problemen, wie die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt. Gut die Hälfte aller im Projekt „Verbraucherschutz für Flüchtlinge“ durchgeführten Beratungen betrifft das Thema Telekommunikation.
Seit September 2016 bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen eine kostenlose Beratung für Flüchtlinge an. Niedersachsenweit werden im Schnitt zwei Beratungen pro Tag durchgeführt. Dauerbrenner ist dabei klar das Thema Telekommunikation: Rund die Hälfte der ratsuchenden Flüchtlinge hat Probleme mit einem Mobilfunkvertrag. Meist haben die Betroffenen eine hohe Rechnung, Mahnung oder ein Inkassoschreiben erhalten – und sind sich oft gar nicht darüber bewusst, überhaupt einen Vertrag abgeschlossen zu haben. „Nach unseren Erfahrungen nutzen einige Mobilfunkanbieter die mangelnden Sprachkenntnisse immer wieder aus, um Flüchtlingen einen Vertrag aufzuschwatzen“, erklärt Marvin Momberg, Projektkoordinator „Verbraucherschutz für Flüchtlinge“ bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Da hier jedoch meist nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde, können Verträge, die außerhalb des Shops abgeschlossen wurden, widerrufen und entstandene Kosten zurückgefordert werden. Zudem zeigen sich nach Einschreiten der Verbraucherzentrale viele Mobilfunkanbieter kulant, wenn klar wird, dass ein Vertrag unbeabsichtigt geschlossen wurde. Damit Probleme dieser Art möglichst gar nicht erst entstehen, führt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auch Schulungen für Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer durch. „Unser Ziel ist es, für Probleme und Tücken des deutschen Verbraucheralltags zu sensibilisieren und den Geflüchteten konkrete Tipps an die Hand zu geben“, sagt Momberg. So sollten Flüchtlinge vor Abschluss eines Mobilfunkvertrags klären, ob der Tarif zu ihrem Nutzungsverhalten passt – etwa ob eine Flatrate ins Heimatland oder ein großes Datenvolumen enthalten sind. Und grundsätzlich gilt: Verträge sollten – gemeinsam mit jemandem, der gut Deutsch spricht – in Ruhe geprüft und nicht übereilt im Laden oder an der Haustür unterschrieben werden. 
Weitere Informationen sowie ein mehrsprachiges Infoblatt „Telefon und Internet“ unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/verbraucherschutz-fluechtlinge Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telefon und Internet, Finanzen, Altersvorsorge und Versicherungen, Gesundheit, Energie und Bauen sowie Lebensmittel. In 11 Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch oder online ist Beratung möglich: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de.



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