Wer hat denn da beim Gesundheitsminister Lauterbach auf dem Schoß gesessen, dass der nur noch eine Diagnose pro Arztbehandlung als abrechenbar zulässt? fragt ein Mediziner. Wenn der Patient noch einen weiteren Schaden hat oder benennt, muss der Arzt diese Arbeit von denselben Behandlungskosten tragen, bekommt sie nicht bezahlt (zum Beispiel einen Katheter erneuern). Korrekt muss also ein neuer Termin anberaumt, ein weiteres Procedere in Gang gesetzt werden, selbst wenn es sich um einen 90jährigen gehunfähigen Pflegeheimbewohner handelt.
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