Montag, 12. Dezember 2016

Niedersachsen beim Opferschutz ganz vorn!

Landtag verabschiedet Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung
Niedersachsen hat heute den Opferschutz weiter gestärkt. Der Niedersächsische Landtag hat mit Zustimmung aller Fraktionen den Gesetzentwurf des Niedersächsischen Justizministeriums zur psychosozialen Prozessbegleitung verabschiedet. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, leiden unter den Folgen dieser Tat. Teilweise für Jahre. Im schlimmsten Fall ein Leben lang. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine außergewöhnlich gute und sinnvolle Form ihrer Unterstützung.“ 
Psychosoziale Prozessbegleitung ist die professionelle und besonders intensive Begleitung von Menschen, die durch Straftaten verletzt worden sind. Die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter unterstützen die Opfer von Straftaten von Beginn des Ermittlungsverfahrens über das gesamte Strafverfahren hinweg. Im Kern geht es darum, die Verletzten so weit wie möglich in ihrer Aussagefähigkeit und damit in ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge zu stärken, die Belastung durch die Vernehmung und die Konfrontation mit dem Täter abzufedern. 
„Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein niedersächsisches Erfolgsmodell.“, so die Justizministerin. Mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung wird sichergestellt, dass verletzte Menschen die erforderliche und ihnen zustehende Hilfe auf höchstem Niveau erhalten.“ Im Niedersächsischen Justizministerium ist bereits frühzeitig das Projekt „pProbe“ zur Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung ins Leben gerufen worden. Schon im Rahmen dieses Projektes sind verbindliche Qualitätsstandards für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung und ein Konzept zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zur Umsetzung dieser Qualitätsstandards entwickelt worden. Dank des Projektes bieten die Stiftung Opferhilfe und freie Träger schon seit dem Jahr 2013 psychosoziale Prozessbegleitung in Strafverfahren vor den niedersächsischen Gerichten an. Inzwischen sind 28 professionell ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in Niedersachsen aktiv - bislang als eine freiwillige Leistung.
Zum Hintergrund: 
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz auf Bundesebene gesetzlich geregelt worden. Ab dem 01.01.2017 können sich durch Straftaten verletzte Personen des Beistandes einer psychosozialen Prozessbegleiterin oder eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Besonders schutzbedürftige Opfer bestimmter Straftaten haben sogar einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung.
Ebenfalls ab dem Jahr 2017 müssen die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter und die Ausbildungslehrgänge zur psychosozialen Prozessbegleiterin oder zum psychosozialen Prozessbegleiter staatlich anerkannt sein. Das nunmehr beschlossene Gesetz regelt die Voraussetzungen, die für diese Anerkennung in Niedersachsen vorliegen müssen.
Dies ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt


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