Mittwoch, 4. Januar 2017

Völkisch-rassistische Orientierung des Künstlers Klahn

Pressemitteilung BGH lehnt Nichtzulassungsbeschwerde ab
Klosterkammer Hannover ist im Rechtsstreit um die Kündigung der Klahn-Stiftung unterlegen Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK), Stiftung öffentlichen Rechts und gesetzlich vertreten durch die Klosterkammer, hatte im Frühjahr 2014 seine Trägerschaft der rechtlich unselbständigen Klahn-Stiftung mit sofortiger Wirkung gekündigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe hat nun entschieden, die Nichtzulassungsbeschwerde der Klosterkammer Hannover im Rechtsstreit um die Kündigung des Vertrages zurückzuweisen. Mit der Entscheidung des BGH steht fest, dass die Kündigung des Vertrages vom 9. Mai 2014 zwischen dem Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und der Klahn-Stiftung unwirksam ist. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle rechtskräftig geworden: Am 3. März 2016 hatte das OLG Celle entschieden, dass es sich bei dem Vertrag zur Errichtung der Klahn-Stiftung um eine Schenkung unter Auflage handelt und nicht um einen Treuhand-Vertrag. Damit war die Rechtsauffassung der Erben des Künstlers Erich Klahn bestätigt worden, die gegen die Kündigung des Vertrages geklagt hatten. Den Vertrag zur Errichtung der Klahn-Stiftung hatte der damalige Klosterkammer-Präsident Prof. Dr. Axel Freiherr von Campenhausen im Jahr 1998 mit Liese Albrecht, geb. Klahn und leibliche Tochter des Künstlers, sowie Johann Christian Bosse, Stief-Sohn Erich Klahns, geschlossen.„Die Klosterkammer Hannover wird den Betrieb der Klahn-Stiftung nach Maßgabe des Urteils des OLG Celle und des ihm voran gegangenen Urteils des Landgerichts Hannover vom 27. März 2015 wieder aufnehmen“, erläutert Kammerdirektor Andreas Hesse. Die Klosterkammer wird allerdings darauf achten, dass die Wiederaufnahme des Betriebs der Klahn-Stiftung mit dem geltenden Recht vereinbar ist, denn: Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts.Erträge des Stiftungsvermögens dürfen nur für die rechtlich festgelegten Zwecke der Stiftung verwendet werden. Für den AHK sind dies die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen gegenüber Kirchengemeinden sowie gegenüber den Klöstern in ihrem Verwaltungsbereich und die Vergabe von Fördermitteln von gegenwärtig rund drei Millionen Euro pro Jahr. Eine Erweiterung dieser Zwecke ist nicht zulässig.Darüber hinaus haben drei Gutachten gezeigt, dass Erich Klahn deutlich von Vorstellungen der politischen Rechten und des Antiparlamentarismus geprägt war und sich bewusst von der NS-Kulturpolitik hat instrumentalisieren lassen. Alle drei Gutachten bestätigen die völkisch-rassistische Orientierung des Künstlers und dessen Verbindung zum nationalsozialistischen Regime. Klosterkammer Hannover Die Klosterkammer Hannover ist eine öffentliche Einrichtung, die das Vermögen von vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen verwaltet. Die Stiftungen sind aus ehemals kirchlichem Vermögen entstanden. Aus den Erträgen unterhält die Klosterkammer mehr als 800 denkmalgeschützte Gebäude und rund 12.000 Kunstobjekte. Weitere Mittel aus den Erträgen in Höhe von rund drei Millionen Euro stellt sie pro Jahr für mehr als 200 kirchliche, soziale und bildungsbezogene Maßnahmen in ihrem Fördergebiet zur Verfügung. Darüber hinaus betreut und unterstützt die Klosterkammer fünfzehn heute noch belebte evangelische Frauenklöster und Damenstifte in Niedersachsen.


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