LANDGERICHT HANNOVER: Bundesgerichtshof bestätigt auch zwei weitere Urteile des Schwurgerichts
Die Verurteilung von zwei Männern und einer Frau wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in vier rechtlich zusammentreffenden Fällen mit gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung ist rechtskräftig. Das Landgericht hatte die Angeklagten wegen eines Angriffs mit Molotow-Cocktails auf ein Mehrfamilienhaus in Salzhemmendorf im August 2015 im vergangenen März verurteilt zu Freiheitsstrafen von sieben, acht und viereinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat diese Verurteilungen nun bestätigt.
Auch die Verurteilung eines heute 42 Jahre alten Mannes wegen Totschlags ist rechtskräftig. Der Mann hatte am frühen Morgen des 9. Juni 2015 mit einer Pistole, die er als Sportschütze besaß, auf flüchtende Männer geschossen, die zuvor in sein Haus in Hannover-Anderten einbrechen wollten. Einer der Flüchtenden wurde getroffen und starb. Die 13. große Strafkammer sah in dem Schuss keine Notwehr, weil kein gegenwärtiger Angriff mehr gegeben war und verurteilte den Mann wegen Totschlags zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts verworfen.Schließlich hat der Bundesgerichtshof die Revisionen von zwei Männern gegen eine Verurteilung wegen Vollrausches als unbegründet verworfen. Die beiden heute 36 und 37 Jahre alten Männer hatten im stark alkoholisierten Zustand derart auf einen Mitbewohner in einem Waldlager in Hannover-Bothfeld, unter anderem mit einem Stuhlbein, eingeschlagen, dass dieser kurze Zeit später verstarb. Einen nachvollziehbaren Anlass hatte für die Schläge hatte die Strafkammer nicht feststellen können. Das Schwurgericht hatte sie deshalb zu Strafen von vier Jahren und vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
(Mein Kommentar: das ist ja das Leid. immer mehr bewaffnete und aggressive leute. dazu unbedingt lesen: "Das Lachen der Täter: Breivik u.a.: Psychogramm der Tötungslust. Unruhe bewahren" von Klaus Theweleit. Ein Freund fiel einem Zuhälter in den Arm, als er am Opernplatz Hannover ein vielleicht 15jähriges Mädchen schlug und sah dabei, dass der eine Knarre hinten in der Hose hatte...ip)
Vom Lachen der Killer wird in zahlreichen Fällen erzählt, auch die
deutschen Wehrmachtssoldaten sollen einander in englischer
Kriegsgefangenschaft ihre Gräueltaten mit großer Heiterkeit berichtet
haben. Hinter dem Lachen verbirgt sich aber auch die andere Seite der
Tötungslust: die kalte Rationalität der Rede, wenn die Täter ihre Taten
öffentlich begründen. So kommt Anders Breiviks Verteidigung vor Gericht
dem Text eines Statistikseminars über Einwandererzahlen in Norwegen
nahe. Theweleits Essay entlarvt die Begründungssprache als Deckmantel
der Tötungslust, denn, so die provokante Kritik des Autors, begründen
lässt sich alles, doch glauben sollte man davon eher nichts.
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