Wie in den letzten Jahren werden die Finanzämter
auch in 2017 die Einkommensteuererklärungen für das vergangene Jahr
bereits ab März EDV-unterstützt bearbeiten. Die Steuerpflichtigen können
ihre Steuererklärungen für 2016 selbstverständlich
bereits jetzt abgeben. Bis Ende Februar 2017 haben Arbeitgeber,
Versicherungen und andere Institutionen noch Zeit, den Finanzämtern ihre
für die Steuerfestsetzung erforderlichen Daten elektronisch zu
übermitteln. Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung
der Einkommensteuer wird den Ländern dann voraussichtlich zur Verfügung
stehen. Die gesetzliche Frist zur Abgabe der
Jahressteuererklärungen endet für das Jahr 2016 weiterhin am 31. Mai
2017 und für beratene Steuerpflichtige am 31. Dezember 2017. Die mit dem
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte
Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.
Empfehlenswert ist es, die Steuererklärung
elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle
Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr manuell
eingeben, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger können in
den Folgejahren viele Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernehmen und
- wenn sie sich vorab registriert haben - ganz auf eine Papiererklärung
verzichten.Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
www.elster.de sowie unter www.mf.niedersachsen.de (Themen/steuern/service).
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