Himmelfahrt: Auflagen zur Nutzung des Maschparks
Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Allgemeinverfügung für die Nutzung des Maschparks am 10.Mai 2018 (Himmelfahrt) erlassen. Demnach ist das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern im Maschpark in der Zeit von 10 bis 24 Uhr untersagt.
In diesem Zusammenhang wird auch auf das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark hingewiesen sowie daran erinnert, dass sich auch an diesem Tag jeder so zu verhalten hat, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden.
Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.
Die Allgemeinverfügung erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Vorjahren, in denen es wiederholt zu missbräuchlicher Nutzung und zu erheblichen Verschmutzungen gekommen ist.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen