Montag, 25. Februar 2019

Scheuer schafft den Gehweg ab*


Verkehrsminister: E-Fahrzeuge sollen bald den Schutzraum für die größte und schwächste Verkehrsteilnehmer-Gruppe vernichten.
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(25.02.2019) Nach dem neuen Referentenentwurf aus dem Bundes-Verkehrsministerium zu Elektrokleinstfahrzeugen sollen auch elektrisch angetriebene Roller auf Gehwegen fahren – streckenweise bis 20 Stundenkilometer. Schon Zwölfjährige sollen ohne jede Schulung und Prüfung mit mehrfachem Fußgängertempo rasen dürfen.

Im Einzelnen sieht der Entwurf vom 19.Februar 2019 vor, dass E-Fahrzeuge mit „bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit“ bis 12 Stundenkilometer Gehwege benutzen müssen und solche bis 20 Stundenkilometer Gehwege benutzen dürfen, die mit einem neuen Verkehrsschild dafür freigegeben sind. Eine Versicherung ist Pflicht; die zugehörige Plakette muss aber aus mehr als acht Metern Entfernung schon nicht mehr lesbar sein. Zwölfjährige sollen auf dem Gehweg bis 12 Stundenkilometer fahren dürfen, Vierzehnjährige bis 20 Stundenkilometer.

Für FUSS e.V. sagt Sprecher Roland Stimpel zu dem Entwurf: „Andreas Scheuer versucht auf Faktenverbiegen und Knochenbrechen Elektrofahrzeuge durchzusetzen. Der Entwurf ist eilig dahingepfuscht; er enthält Widersprüche, Faktenverdrehungen und Lücken. Er zeigt, dass der Minister und sein Haus vom Gehen keine Ahnung haben – und am wichtigsten Stadtverkehrsmittel nicht das geringste Interesse. Eine Horde Pubertierender auf E-Rollern ist Andreas Scheuer wichtiger. Egal sind ihm Zigmillionen Alte, Junge, Menschen mit Behinderungen und alle Menschen, die einfach nur sicher und stressfrei auf den Gehwegen unterwegs sein wollen. Scheuer denkt über Gehwege so zynisch wie über Autobahnen: Faktisch gelten soll nur das Ellbogen-Recht des Stärkeren und Schnelleren.“

FUSS e.V. kritisiert besonders folgende Punkte des Referentenentwurfs:

- Erstmals sollen überhaupt Motorfahrzeuge auf Gehwegen zugelassen werden. Das ist ein Dammbruch, der den Schutzraum der Mehrheit und gerade der Schwächsten zu vernichten droht.

- In der amtlichen Begründung des Entwurfs heißt es, es „entsprechen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 Stundenkilometer dem Geschwindigkeitsniveau von Fußgängern“ (S.36). Das ist ministerialer Unsinn. Scheuer und seine Beamten wissen noch nicht einmal, wie schnell Fußgänger unterwegs sind. 12 Stundenkilometer sind gehobenes Jogger-Tempo. Fußgänger sind mit 3 bis 5 Stundenkilometern unterwegs.

- Der Entwurf sieht nicht vor, dass E-Roller mit Höchsttempo 12 von denen mit Höchsttempo 20 äußerlich unterscheidbar sein sollen. Das heißt: Auch mit dem Tempo-20-Roller wird überall auf Gehwegen gefahren werden, selbst wo diese nicht dafür zugelassen sind.

- Der Entwurf schreibt im vier Zeilen kurzen Absatz „Erfüllungsaufwand der Länder (und Kommunen)“ (S.3) nichts dazu, dass die Kontrolle von Rollertyp, Fahrer-Alter, sicherem und rücksichtsvollem Fahrverhalten einen immensen Zusatzaufwand für die Städte und Gemeinden bedeuten würde. Diese haben oft schon vor dem Gehweg-Radfahren kapituliert. Jetzt nimmt Andreas Scheuer Anarchie und faktische Gesetzlosigkeit auf dem Gehweg in Kauf.

- Zwar sind Bußgelder vorgesehen, doch diese sind erstens faktisch nicht vollziehbar (siehe voriger Punkt) und zweitens lächerlich niedrig. Selbst wer einen anderen Menschen gefährdet, soll höchstens 25 Euro zahlen müssen. 30 Euro kostet dagegen Sachbeschädigung durch E-Roller. Der Schutz von Kneipentischen auf dem Gehweg ist Andreas Scheuer wichtiger als der Schutz der Hüftknochen alter Menschen.

- Der Entwurf enthält noch nichts zu lenkstangen-losen Fahrzeugen wie Hoverboards, Monowheels und Hovershoes. Hier droht Andreas Scheuer nach wie vor mit einer zusätzlichen Ausnahmeverordnung. Mit mindestens vier Fahrzegtypen drohen dann der Gehweg und seine Benutzer vollends unter die E-Räder zu kommen.

- Gegen den Entwurf gibt es schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Der Berliner Jurist Prof. Stefan Klinski weist darauf hin, dass eine Verordnung wie die von Scheuer geplante laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) „die sonstigen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen (...) erforderlichen Maßnahmen" regeln müsse. Dem Berliner „Tagesspiegel“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-gutachter-haelt-e-roller-auf-gehwegen-fuer-verfassungswidrig/24035294.html sagte Klinski heute (25.2.): Eine Freigabe von Gehwegen für … Elektrofahrzeuge würde jedoch nicht der Erhaltung der Sicherheit dienen, sondern neue, zusätzliche Gefahren auf Gehwegen schaffen", so Klinski. "Sie würde auch der Ordnung des Verkehrs nicht dienlich sein, weil sie weder für den Ablauf des Verkehrs auf der Straße noch für den reibungslosen Verkehr auf Gehwegen einen Nutzen bringt, sondern dessen Ordnung im Gegenteil erschwert." Für die vorgesehene Verordnung müsste laut Klinski erst eigens das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Der Experte für Verfassungs- und Verkehrsrecht weist auf weitere Abwägungsfehler oder unterlassene Abwägungen im Entwurf hin.

FUSS e.V. resümiert: „Für den Entwurf gibt es nur einen richtigen Ort: den Papierkorb. Bevor Scheuer einen neuen Entwurf versucht, sollte er sich dringend mit dem Wissen von Experten und Betroffenen ausstatten. Das haben ihm am 7.2. vier Verbände schriftlich angeboten, die vier Millionen Menschen vertreten: der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, FUSS e.V., der Landesseniorenbeirat Berlin und der Sozialverband VdK Deutschland. Dem Minister war das bisher nicht einmal eine Antwort wert. Wie sein Vorgehen zeigt, will er von Sachverstand nicht gehemmt werden.“

Das müssen jetzt seine Ministerkolleginnen und -kollegen sowie die Mitglieder des Bundestags tun, die sich für Soziales, Senioren, Familien, Kinderschutz und Menschen mit Behinderungen einsetzen. Wir fordern insbesondere Franziska Giffey und Hubertus Heil auf, ihrem fachlich durchdrehenden Kollegen in die Lenkstange zu greifen.“

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