Es wäre ein perfektes Wort fürs Galgenmännchen‑Spiel: Infrastruktur‑Zukunftsgesetz. Viele Buchstaben, schwer zu erraten. Doch das, was sich hinter diesem Wort verbirgt, ist weder harmlos noch ein Spiel. Es ist ein Generalangriff auf die Natur. Wenn dieses Gesetz kommt, wird es für Umweltverbände wie den BUND immer schwieriger, unsere natürlichen Lebensräume vor Zerstörung im Namen der Zivilgesellschaft zu schützen. |
Das Gesetz sieht vor, Infrastrukturprojekte, zum Beispiel den Bau von Autobahnen, Bundesstraßen und Rastplätzen, von Umweltstandards auszunehmen. Statt echter Naturflächen würden Geldzahlungen als Ausgleich akzeptiert werden. Zudem würden Umweltprüfungen entfallen oder stark vereinfacht. Parallel plant die Bundesregierung, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zu ändern: Unsere Klagen hätten dann keine aufschiebende Wirkung mehr. Was bedeutet das? Schlimmstenfalls ist ein Wald gerodet oder ein Moor trockengelegt, bevor ein Gericht entscheiden kann, dass die Naturfläche erhalten werden muss. Doch dann ist es zu spät! |
Schwächung der Zivilgesellschaft |
Die geplanten Gesetzesänderungen schränken unsere rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Natur ein. Das spielt der CSU in die Karten. Sie fordert, das Verbandsklagerecht gleich ganz abzuschaffen. Ihre Begründung? Unsere Klagen "lähmten" Bauvorhaben und seien schuld an langen Genehmigungsverfahren. Um es milde auszudrücken: Das ist Quatsch. Denn: |
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- Untersuchungen zeigen, dass Bauverzögerungen vor allem durch Personalmangel, schlechte Planung, fehlerhafte Gutachten, Projektänderungen, finanzielle Probleme oder politische Priorisierungen entstehen. Nicht durch Verbandsklagen!
- Wir vom BUND sind nicht per se gegen Straßenbauprojekte. Der Erhalt unserer Straßen, zum Beispiel die Sanierung maroder Brücken, ist enorm wichtig. Was wir genau prüfen, sind Aus- oder Neubauprojekte, die wertvolle Naturräume gefährden. Und selbst dann ergreifen wir rechtliche Schritte nie vorschnell.
- Der aus unseren Klagen resultierende Zeitverzug ist meist marginal. So wird uns zum Beispiel vorgeworfen, den Bau der A49 (Kassel – Homberg/Ohm) verzögert zu haben. Geplant wurden die letzten Bauabschnitte aber bereits seit den 1990er Jahren. Geklagt hatten wir erst 2014.
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All das zeigt: Es geht um etwas ganz Anderes! |
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Während andere versuchen, den Naturschutz zu schwächen, können Sie ihn nachhaltig stärken. |
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Angriff auf die Zivilgesellschaft |
Seit Monaten spüren wir, wie der Druck aus der Politik auf die Zivilgesellschaft wächst: Mit der Kleinen Anfrage vor einem Jahr stellte die CDU/CSU-Fraktion unsere Gemeinnützigkeit infrage.
Nun werden die Kontrollrechte der Umweltverbände angegangen: Das Infrastruktur‑Zukunftsgesetz wurde Ende 2025 im Bundeskabinett beschlossen. Am Donnerstag begann die Beratung im Bundestag. Auch die Änderung des Umwelt‑Rechtsbehelfsgesetzes stand auf der Tagesordnung. Werden beide Vorhaben beschlossen, droht ein doppelter Rückschritt. Wir verlieren Zeit, Rechte und Natur. Unwiederbringlich. |
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Damit wir weiterhin genau hinschauen, Missstände benennen und Lebensräume schützen können, brauchen wir Sie an unserer Seite. |
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