„Google-Strafe darf kein Vorwand für US-Zoll-Vergeltung sein“
Die Europäische Kommission hat heute gegen Google zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt. Grundlage sind Verstöße gegen den Digital Markets Act. Die Kommission beanstandet die Bevorzugung eigener Angebote in der Google-Suche sowie Einschränkungen für App-Anbieter, die ihre Kundinnen und Kunden auf alternative und häufig günstigere Kaufmöglichkeiten hinweisen wollen.
Lange: „Die Entscheidungen der Europäischen Kommission sind richtig, konsequent und notwendig. Wer eine marktbeherrschende Torwächterposition besitzt, darf diese nicht nutzen, um eigene Angebote zu bevorzugen und Wettbewerber zu benachteiligen. Die Geldbußen von insgesamt 890 Millionen Euro sind keine Willkür, sondern das Resultat von Verstößen gegen europäische Regeln und damit das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Es ist gut, dass die Europäische Kommission gerade heute Rückgrat gezeigt und diese Entscheidungen verkündet hat, obwohl noch nicht klar ist, wie die US-Zölle auf Waren aus der Europäischen Union nach dem 24. Juli konkret ausgestaltet werden. Damit unterstreicht sie, dass die Durchsetzung unserer Gesetze nicht von handelspolitischen Drohungen oder Zollankündigungen aus Washington abhängig gemacht werden darf. Zwischen unserer europäischen Gesetzgebung und der amerikanischen Zollpolitik darf kein Zusammenhang bestehen.
Für mich bleibt der Grundsatz entscheidend: Was offline Recht ist, muss auch online Recht bleiben. Europäische Gesetze gelten für alle Unternehmen, die auf unserem Binnenmarkt tätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Unternehmen aus Europa, den Vereinigten Staaten oder einem anderen Teil der Welt kommt. Diese Souveränität darf nicht zur Verhandlungsmasse werden.
Wir wissen aber, dass die europäische Digitalgesetzgebung für die jetzige US-Administration ein rotes Tuch ist. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass die berechtigten Entscheidungen gegen Google zu neuen Ankündigungen oder handelspolitischen Maßnahmen aus Washington führen. Eine solche Verknüpfung wäre unberechtigt und gefährlich. Die Durchsetzung europäischen Rechts ist keine handelspolitische Provokation und darf nicht mit Gegenmaßnahmen beantwortet werden.
Trotz der unterschiedlichen und teilweise widersprüchlichen Zollankündigungen des US-Präsidenten in den vergangenen Tagen gehe ich derzeit davon aus, dass für Waren aus der Europäischen Union nach dem 24. Juli Zollsätze gelten werden, die den Vereinbarungen von Schottland entsprechen. Entscheidend ist allerdings nicht die nächste Ankündigung, sondern die tatsächliche Umsetzung.
Falls die Vereinigten Staaten Schritte unternehmen, die die Vereinbarungen von Schottland unterlaufen oder die europäische Gesetzgebung mit zusätzlichen Zöllen angreifen, muss die Europäische Union schnell und klar reagieren. Wir lassen uns weder erpressen noch unter Druck setzen. Gegen Willkür helfen nur ein klarer Kurs und ein funktionierendes und einsatzfähiges europäisches Sicherheitsnetz, das wir erst vor Kurzem auf Druck des Europäischen Parlaments eingeführt haben.
Die Zollpräferenzen für die Vereinigten Staaten sind nicht in Stein gemeißelt. Sie können jederzeit ausgesetzt werden, wenn sich die Gegenseite nicht an die Vereinbarungen hält. Sollte Washington unberechtigte Maßnahmen ergreifen, müssen die vorhandenen europäischen Schutzinstrumente entschlossen geprüft und eingesetzt werden.“ Europäisches Parlament - Europabüro Hannover


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