... und auch aus der FEINDSTAATENKLAUSEL der Uno-Charta, wenn gezielte Provokationen von Pistorius anhalten.
Ulrich Heyden im Gespräch: https://youtu.be/HZYqDBcP5LE?si=q-afYgk2yHqPG-9h
Dazu ChatGTP: 'Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (offiziell: Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland) wurde am 12. September 1990 von den beiden deutschen Staaten (Bundesrepublik Deutschland und DDR) sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) unterzeichnet. Er schuf die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990.
Die wichtigsten Inhalte sind:
Volle Souveränität Deutschlands
Deutschland erhielt seine vollständige staatliche Souveränität zurück.
Die Vorbehaltsrechte der vier Siegermächte für Deutschland und Berlin wurden beendet.
Endgültige Grenzen
Deutschland erkannte seine bestehenden Grenzen als endgültig an.
Insbesondere wurde die Oder-Neiße-Grenze zu Polen bestätigt.
Deutschland verpflichtete sich, keine Gebietsansprüche gegenüber anderen Staaten zu erheben.
Friedenspflicht
Deutschland erklärte, dass von seinem Staatsgebiet nur Frieden ausgehen werde.
Angriffskriege wurden ausgeschlossen und bleiben verfassungswidrig.
Begrenzung der Streitkräfte
Die Bundeswehr wurde auf höchstens 370.000 Soldaten begrenzt.
Deutschland verpflichtete sich zur Rüstungskontrolle.
Regelungen zu ausländischen Truppen und Atomwaffen
Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland durften dort keine ausländischen NATO-Truppen und keine Atomwaffen stationiert werden.
Die sowjetischen Streitkräfte sollten bis Ende 1994 vollständig aus dem Gebiet der ehemaligen DDR abziehen.
Verzicht auf ABC-Waffen
Deutschland bekräftigte seinen Verzicht auf die Herstellung, den Besitz und die Verfügung über atomare, biologische und chemische Waffen.
Bedeutung
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wird häufig als das „Friedensabkommen“ zur deutschen Einheit bezeichnet, obwohl er diesen Namen nicht trägt. Er beseitigte die letzten völkerrechtlichen Hindernisse für die Wiedervereinigung und legte die außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen des vereinten Deutschlands fest.
Kurz zusammengefasst:
✅ volle Souveränität Deutschlands,
✅ Anerkennung der endgültigen Grenzen,
✅ Verzicht auf Gebietsansprüche und Angriffskriege,
✅ Begrenzung der Streitkräfte,
✅ Regelung des Abzugs sowjetischer Truppen und der NATO-Präsenz im Osten,
✅ Grundlage für die deutsche Wiedervereinigung.
Die Feindstaatenklausel (Enemy State Clauses) der UNO-Charta bezeichnet die Artikel 53, 77 und 107 der Charta der Vereinten Nationen von 1945.
Sie richtete sich ursprünglich gegen die Staaten, die im Zweiten Weltkrieg Gegner der Alliierten waren – insbesondere Deutschland, Japan, Italien sowie deren Verbündete.
Die Kernaussage lautet:
Den Siegermächten wurde erlaubt, gegen einen ehemaligen Feindstaat auch ohne vorherige Zustimmung des Sicherheitsrates militärische Maßnahmen zu ergreifen, falls dieser erneut eine aggressive Politik verfolgen sollte.
Heute hat die Klausel praktisch keine Bedeutung mehr
Mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland (1973) und später des vereinten Deutschlands zur UNO sowie der vollständigen Souveränität durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990) gilt Deutschland als gleichberechtigtes Mitglied der Vereinten Nationen.
Die Feindstaatenklauseln werden seit Jahrzehnten als überholt und gegenstandslos angesehen.
Mehrfach haben die Mitgliedstaaten der UNO erklärt, dass diese Bestimmungen keine praktische oder rechtliche Bedeutung mehr haben.
Warum stehen sie noch in der UNO-Charta?
Die Charta kann nur durch ein aufwendiges Änderungsverfahren geändert werden. Dafür ist unter anderem erforderlich:
eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung und
die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.
Da die Klauseln als wirkungslos gelten, wurde dieses Verfahren bislang nicht durchgeführt.
Häufiges Missverständnis
Es wird manchmal behauptet, Deutschland könne sich wegen der Feindstaatenklausel nicht auf seine Souveränität berufen oder jederzeit von den Siegermächten angegriffen werden. Das entspricht nicht der heute herrschenden völkerrechtlichen Auffassung. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag und die spätere Staatenpraxis haben diese Bestimmungen faktisch überholt.
Kurz zusammengefasst:
Die Feindstaatenklausel war eine Übergangsregelung aus der Nachkriegszeit.
Sie erlaubte ursprünglich Maßnahmen gegen ehemalige Kriegsgegner.
Für Deutschland hat sie heute keine praktische oder anerkannte rechtliche Wirkung mehr, obwohl die entsprechenden Artikel aus formalen Gründen noch im Wortlaut der UNO-Charta enthalten sind.'

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen