Donnerstag, 26. März 2020

Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung


Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:
  • Alter (zwischen 15 und 65 Jahren bzw. Regelaltersgrenze)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Grundsicherung umfasst zunächst einmal einen Regelbedarf für den persönlichen Lebensunterhalt. Eine erwachsene alleinstehende Person erhält aktuell 432 Euro. Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 250 bis 354 Euro. Außerdem hängt der Regelbedarf davon ab, ob zum Beispiel noch ein (hilfebedürftiger) Partner mit im Haushalt lebt.
Außerdem können die Mietkosten (Nettomiete, Nebenkosten, Heizkosten) übernommen werden.
Grundsicherung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Wenn Sie bereits Grundsicherungsleistungen beziehen und jetzt einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen: Sie müssen für den beginnenden Bewilligungsabschnitt ab dem 1.3.2020  bis einschließlich 30.6.2020 aktuell keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Leistungen werden in diesen Fällen derzeit automatisch weiterbewilligt.
Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder per (Haus-) Post beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Antragsvordrucke und Hinweise, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie auf der Seite Merkblätter und Formulare.
Wie Sie Grundsicherung beantragen können, sehen Sie auch im Erklärvideo: Antrag auf Arbeitslosengeld II ausfüllen.
Alle wichtigen Hinweise zur Grundsicherung finden Sie in der Kurzinformation Arbeitslosengeld II / Sozialgeld.

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