Hannover. Das Niedersächsische Finanzministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen
steuerliche Verfahrensvereinfachungen geregelt, um
den durch die Überschwemmungen in der vergangenen Woche Geschädigten entgegenzukommen. Dabei werden unmittelbar erheblich
betroffenen Bürgerinnen und
Bürgern die gleichen Möglichkeiten für Steuererleichterungen wie nach
der Hochwasserkatastrophe 2013 eingeräumt.
Zu den wichtigsten
Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören die Anpassung der
Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung
fälliger Steuern des Bundes und des Landes bis zum
30. November 2017 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und
Säumniszuschläge.
Im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen können Betroffene beispielsweise notwendige
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie
für die Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten
Wohnung im eigenen Haus als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Arbeitnehmer können die als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren
Aufwendungen auch schon im Rahmen des Lohnsteuerabzugs als einen vom
Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag berücksichtigen
lassen.
Für Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, Vermietung und Verpachtung
sowie selbstständige Arbeit verschaffen die Bildung steuerfreier
Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung
unbürokratische Hilfe.
Darüber hinaus wird
bei steuerlichen Nachweispflichten großzügig verfahren. Dies gilt auch
für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der
Barzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung des
Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
Allen Betroffenen
wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit
ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen einer in Betracht
kommenden Stundung oder eines eventuellen Erlasses der
Grund- oder der Gewerbesteuer sollten sich die Betroffenen rechtzeitig
an die Gemeinden wenden.
Der Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums ist auf der Internetseite abrufbar
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