Pressemitteilung
Staatsschutzkammer des Landgerichts eröffnet Hauptverfahren
Mit
Beschluss vom 15.08.2017 (9 KLs 41/17) hat die Staatsschutzkammer des
Landgerichts Braunschweig die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft
Celle wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Hauptverhandlung
zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die
Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle richtet sich gegen den
26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sascha L., den
27-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Masie S., den 28-jährigen
türkischen Staatsangehörigen Alpazlan Ü. und den 21-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Wadislav S. Dem Angeklagten Sascha L. wird die
Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat sowie
der unerlaubte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgeworfen,
weil er - als Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer
Staat“ - einen Sprengstoffanschlag auf Polizisten bzw.
Bundeswehrsoldaten geplant und dementsprechende Vorbereitungshandlungen
getroffen habe. Die drei weiteren Angeklagten, die Sascha L. in seinem
Vorhaben unterstützt haben sollen, sind wegen Beihilfe zur Vorbereitung
einer staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit unerlaubten Umgang
mit explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt.
Das
Gesetz sieht im Falle einer Verurteilung wegen der Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Freiheitsstrafe
von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.
Mit Ausnahme von Wadislav S. befinden sich alle Angeklagten
in Untersuchungshaft. Die
erneute Anordnung von Untersuchungshaft für den Angeklagten Wadislav S.
hat die Kammer mit Beschluss vom 08.08.2017 wegen Fehlen eines
Haftgrundes abgelehnt.
Es bestehe bei dem Angeklagten
Wadislav S. weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr. Im Übrigen sei die
Anordnung von Untersuchungshaft vor dem Hintergrund der bereits
verbüßten zweimonatigen Untersuchungshaft und dem
Umstand, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender gewesen und bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, unverhältnismäßig.
Die
Kammer hat 14 Verhandlungstage anberaumt. Zu den Verhandlungstagen sind
ca. 30 Zeugen und Sachverständige geladen. Die Verhandlungen
finden an folgenden Tagen statt:
Mittwoch, 20.09.2017, 15:00 Uhr, Saal nach Aushang
Fortsetzungstermine:
12.10.2017, 15:00 Uhr
18.10.2017, 09:00 Uhr
06.11.2017, 09:00 Uhr
09.11.2017, 09:00 Uhr
13.11.2017, 09:00 Uhr
15.11.2017, 09:00 Uhr
20.11.2017, 09:00 Uhr
22.11.2017, 14:00 Uhr
04.12.2017, 09:00 Uhr
05.12.2017, 09:00 Uhr
11.12.2017, 09:00 Uhr
12.12.2017, 14:00 Uhr
18.12.2017, 09:00 Uhr
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen