Mittwoch, 30. August 2017

Verhandlung über Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Pressemitteilung 



Staatsschutzkammer des Landgerichts eröffnet Hauptverfahren

Mit Beschluss vom 15.08.2017 (9 KLs 41/17) hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Braunschweig die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle richtet sich gegen den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sascha L., den 27-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Masie S., den 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen Alpazlan Ü. und den 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen Wadislav S. Dem Angeklagten Sascha L. wird die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat sowie der unerlaubte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgeworfen, weil er - als Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ - einen Sprengstoffanschlag auf Polizisten bzw. Bundeswehrsoldaten geplant und dementsprechende Vorbereitungshandlungen getroffen habe. Die drei weiteren Angeklagten, die Sascha L. in seinem Vorhaben unterstützt haben sollen, sind wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt. 
Das Gesetz sieht im Falle einer Verurteilung wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.
Mit Ausnahme von Wadislav S. befinden sich alle Angeklagten  in Untersuchungshaft. Die erneute Anordnung von Untersuchungshaft für den Angeklagten Wadislav S. hat die Kammer mit Beschluss vom 08.08.2017 wegen Fehlen eines Haftgrundes abgelehnt.  Es bestehe bei dem Angeklagten Wadislav S. weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr. Im Übrigen sei die Anordnung von Untersuchungshaft vor dem Hintergrund der bereits verbüßten zweimonatigen Untersuchungshaft und dem Umstand, dass der Angeklagte zur Tatzeit  noch Heranwachsender gewesen und bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, unverhältnismäßig.
Die Kammer hat 14 Verhandlungstage anberaumt. Zu den Verhandlungstagen sind ca. 30 Zeugen und Sachverständige geladen. Die Verhandlungen finden an folgenden Tagen statt:
            Mittwoch, 20.09.2017, 15:00 Uhr, Saal nach Aushang           
Fortsetzungstermine:                     12.10.2017, 15:00 Uhr
                                                                       18.10.2017, 09:00 Uhr
                                                                       06.11.2017, 09:00 Uhr
                                                                       09.11.2017, 09:00 Uhr
                                                                       13.11.2017, 09:00 Uhr
                                                                       15.11.2017, 09:00 Uhr
                                                                       20.11.2017, 09:00 Uhr
                                                                       22.11.2017, 14:00 Uhr
                                                                       04.12.2017, 09:00 Uhr
                                                                       05.12.2017, 09:00 Uhr
                                                                       11.12.2017, 09:00 Uhr
                                                                       12.12.2017, 14:00 Uhr
                                                                       18.12.2017, 09:00 Uhr



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