Verbraucherzentralen starten bundesweite Umfrage· Frist für viele Produkte zu kurz, Durchsetzung der Rechte oft schwierig· Umfrage erhebt Probleme und Erwartungen der Verbraucher
· Teilnahme online bis zum 31. August 2017
Hannover – Zwei Jahre gilt die gesetzliche Gewährleistung. Geht die
Waschmaschine danach kaputt, haben Verbraucher gegenüber Händlern keine
Ansprüche. Das ist ein Problem – insbesondere bei Produkten mit einer
deutlich längeren Lebensdauer. Doch auch wenn Verbraucher fristgerecht
reklamieren, stoßen sie oft auf Hindernisse. Mit einer bundesweiten
Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme,
Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher rund um das Thema
Gewährleistung haben.
Geht
ein Produkt kaputt oder hat es einen Mangel, haben Verbraucher zwei
Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Doch was tun, wenn die
Waschmaschine nach drei oder fünf Jahren den Geist aufgibt? Für
Verbraucher ist das ärgerlich: Sie müssen das Gerät auf eigene Kosten
reparieren lassen oder austauschen. „Gerade bei Produkten mit einer
Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren ist es nicht nachvollziehbar, dass
die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet“, sagt Anke Kirchner,
Justiziarin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Doch
auch die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte verursacht Probleme.
„Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen“, erklärt
Kirchner. „Immer wieder kommt es aber vor, dass sie Kunden an den
Hersteller verweisen oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf
behaupten, Verbraucher hätten das Produkt selbst beschädigt und daher
kein Recht auf Gewährleistung.“ Tatsächlich aber muss der Händler
beweisen, dass der Schaden vom Verbraucher verursacht wurde und nicht
schon beim Kauf vorlag.
Mit
der Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welche Probleme
bei der Reklamation defekter Geräte auftreten. Teilnahme bis 31. August
2017 unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/umfrage-gewaehrleistung-garantie
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