Hannover. Kann es nicht fassen, dass eine Stadtverwaltung in unserem Gartenkunstwerk Georgengarten das Grillen erlaubte, und sogar noch eiserne Entsorgungbehälter installierte. Wenn dann eines Hitzetages die dendrologischen Kostbarkeiten in Flammen aufgehen, ist das fahrlässige Verhalten nicht zu entschuldigen.
Wegen der Hitze ist zur Zeit das Grillen grundsätzlich verboten. Unabhängig vom geltenden Grillverbot aufgrund der Trockenheit und Hitze sei das Grillen grundsätzlich untersagt außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Großer Garten, Berggarten) und in den Landschaftsschutzgebieten, schreibt die Stadtverwaltung und nennt Georgengarten nicht als "GartenDenkmal".
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