Noch bis 28. Februar 2026 dürfen Hecken, Sträucher und Bäume stark zurückgeschnitten werden, das großzügige Kürzen oder Entfernen von Gehölzen ist in diesem Zeitraum erlaubt. Ab dem 1. März bis 30. September gilt dagegen das Rückschnittverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das Gesetz schützt Vögel, Insekten und andere Tiere, die Hecken und Sträucher als Lebensraum nutzen. Während der Vegetationsperiode dienen Gehölze als wichtige Nahrungsquelle und sichere Brutplätze. Wer seine Hecken und Bäume also jetzt zurückschneidet, ist in Sachen Artenschutz auf der sicheren Seite und sorgt gleichzeitig für freie Wege.
Denn neben dem Artenschutz spielt auch die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle. Sie erfordert, dass Grün, das in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, regelmäßig zurückgeschnitten wird. Geh- und Radwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern, Fahrbahnen bis 4,50 Meter frei bleiben. Auch Verkehrszeichen und Straßennamensschilder müssen jederzeit gut sichtbar sein. (ffm)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen