Justiz- und Sozialministerium vergeben Stipendien
Studierende des Masterstudiengangs Psychologie
können ab dem kommenden Wintersemester an der Universität Hildesheim den
neu geschaffenen und in dieser Form bundesweit einzigartigen
Studienschwerpunkt „Rechtspsychologie“
wählen und sich damit eine interessante Karrieremöglichkeit im Justiz-
oder Maßregelvollzug schaffen.
Die Studienmöglichkeit ist als Teil einer
langfristigen Strategie zur Personalgewinnung durch Zusammenarbeit des
Niedersächsischen Justizministeriums (zuständig für Justizvollzug), des
Niedersächsischen Ministeriums
für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (zuständig für
Maßregelvollzug) und dem für Hochschulen zuständigen Ministerium für
Wissenschaft und Kultur entwickelt worden. Die Universität Hildesheim
hat die erforderlichen strukturellen und fachlichen Voraussetzungen
geschaffen, um dieses anspruchsvolle Studienangebot zu realisieren.
Eine Besonderheit des neuen Studienschwerpunktes
besteht in der engeren Verzahnung zur Praxis: Um geeignete und gut
ausgebildete Nachwuchskräfte für den Maßregel- und den Justizvollzug zu
gewinnen, werden jedes
Jahr jeweils ein bis zwei Studierende, die die
Zulassungsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang erfüllen,
spezifisch ausgebildet und im Rahmen eines Stipendiums unterstützt.
Das Angebot eines Stipendiums des Justiz- oder
Sozialministeriums richtet sich an die besten Absolventinnen und
Absolventen, die an einer Universität einen Bachelorstudiengang für
Psychologie absolviert haben und
die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Psychologie“
an der Universität Hildesheim erfüllen sowie für einen Einsatz im
Maßregel- oder Justizvollzug persönlich geeignet erscheinen.
Nach der Zulassung zum Master erhalten die
ausgewählten Studierenden monatlich ein Stipendium von 1200 Euro und
absolvieren während des Studiums eine Praxisphase in Einrichtungen des
Maßregel- und Justizvollzuges.
Sie werden dort von kompetenten Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern praktisch angeleitet und erhalten nach erfolgreichem
Abschluss des Studiums ein Einstellungsangebot in einer Justiz- oder
Maßregelvollzugseinrichtung des Landes Niedersachsen.
„Die Vielseitigkeit des Arbeitsplatzes
Justizvollzug ist vielen Psychologinnen und Psychologen überhaupt nicht
bekannt. Das wollen wir mit dem neuen, praxisorientierten
Studienschwerpunkt ändern. Dadurch eröffnen
wir engagierten Studierenden attraktive und konkrete Berufs- und
Karrierechancen beim Land Niedersachsen“, erklärt Justizministerin Antje
Niewisch-Lennartz, Ideengeberin und Initiatorin des
Studienschwerpunktes. „Die Gefängnisse in Niedersachsen brauchen auch
in Zukunft gut ausgebildete und engagierte Nachwuchs-Psychologinnen und
Psychologen. Nur so können wir unserem Auftrag der Resozialisierung und
Kriminalprävention gerecht werden. Ich danke allen, die an der
Realisation dieses zukunftsweisenden Projekts mitgewirkt
haben.“
Prof. Wolfgang-Uwe Friedrich, Präsident der
Stiftung Universität Hildesheim, dankt den drei Ministerien für die gute
Zusammenarbeit bei der Entwicklung des neuen Studienschwerpunkts.
Für den Studienschwerpunkt wird eine neue Professur
eingerichtet. Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische
Wissenschaftsministerin: „Mit der Rechtspsychologie wird die an der
Universität Hildesheim bereits sehr
gut aufgestellte Psychologie um einen wichtigen Schwerpunkt erweitert.
Dieses innovative Feld wird zukünftig durch eine zusätzliche Professur
sowohl in der Lehre als auch in der Forschung sehr kompetent vertreten
und entwickelt.“
„Ich freue mich, dass es uns in interministerieller Zusammenarbeit
gelungen ist, einen Studienschwerpunkt Rechtspsychologie gemeinsam mit
der Universität Hildesheim zu realisieren“, sagt Niedersachsens Sozial-
und Gesundheitsministerin
Cornelia Rundt. „Wegweisend ist, dass nun auch die spezifischen
Rahmenbedingungen der Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug
berücksichtigt werden. Mit diesem neuen Studiengang und der erstmaligen
Gewährung von Stipendien sichern wir das Fortbestehen
der psychologischen und therapeutischen Kompetenz im Justiz- und
Maßregelvollzug.“
„Eine wichtige Besonderheit des
Studienschwerpunktes besteht darin, dass die für eine Universität
entscheidende Verbindung von Lehre und Forschung hier mit einer engen
Verbindung von Theorie und Praxis realisiert
wird“, sagt Werner Greve, Professor für Psychologie an der Universität
Hildesheim. „Durch die bundesweit erstmalige Einrichtung einer Professur
mit dem alleinigen Schwerpunkt Rechtspsychologie kann die
wissenschaftliche Fundierung des Studienschwerpunktes
mit systematischer Forschung gerade in Bezug auf den Schwerpunkt
Justiz- und Maßregelvollzug verbunden werden.“
Hintergrund:
Das Masterstudium „Psychologie“ umfasst eine
Regelstudienzeit von vier Semestern und wird mit dem Titel „Master of
Science Psychologie“ abgeschlossen. Studierende wählen ab dem
Wintersemester 2017/18 zwei von drei
möglichen Schwerpunkten, die gleichgewichtig studiert werden
(Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie und – neu eingeführt -
Rechtspsychologie). Neben den für die jeweils gewählten Schwerpunkte
spezifischen Inhalten werden die methodischen und wissenschaftlichen
Grundlagen der Psychologie vertieft, verbreitert und auf Praxis- und
Forschungsfelder angewandt.
Für das Wintersemester 2017/18 beginnt die
Bewerbungsfrist für Studienplätze am 1.6.2017 und endet am 15.7.2017.
Die ersten Zulassungen zum Masterstudiengang „Psychologie“ mit dem
Schwerpunkt
„Rechtspsychologie“ sollen Anfang August 2017 erfolgen; die Auswahl der
Stipendiatinnen und Stipendiaten beginnt unmittelbar danach.
Im niedersächsischen Justizvollzug arbeiten über
100 Psychologinnen und Psychologen in unterschiedlichen
Tätigkeitsfeldern als Fach- und Führungskräfte.
Im niedersächsischen Maßregelvollzug arbeiten circa
50 Psychologinnen und Psychologen überwiegend in der therapeutischen
Arbeit mit Patientinnen und Patienten der forensisch-psychiatrischen
Kliniken.
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