Projektgruppe „Resozialisierung“ überreicht Abschlussbericht an Justizministerin
Ein erfolgreicher
Wiedereingliederungsprozess verurteilter Straftäter betrifft die gesamte
Gesellschaft. Er beginnt mit der Aufnahme der Gefangenen im Vollzug und
geht über ihre Entlassung hinaus bis zur Begleitung
im Alltag in der Zeit nach der Haft. Straffällig gewordene Menschen
müssen zukünftig ein Leben ohne Straftaten führen. Die Erreichung dieses
Ziels beschäftigt Justizvollzug, Bewährungshilfe und Straffälligenhilfe
gleichermaßen. Jeder dieser drei Akteure ist
vor unterschiedlichen Herausforderungen gestellt. Durch eine engere
Kooperation kann die Arbeit nachhaltig verbessert werden. Die deshalb im
Jahr 2016 auf Initiative des Justizministeriums gegründete
Projektgruppe „Resozialisierung“ hat nunmehr ihren Abschlussbericht
fertig gestellt, der heute Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz
offiziell übergeben wurde.
„Es gibt in den meisten
Fällen keinen abgeschiedenen Ort, an dem Verurteilte nach Absitzen der
Haft ihren Wiedereinstieg in die freie Gesellschaft üben können“,
betonte Niewisch-Lennartz. „Sie werden sofort vor
Herausforderungen gestellt, auf die sie bereits in Haft vorbereiten
werden müssen. Durch den Abschluss des Projekts werden weitere
Grundlagen für ein nahtloses Übergangsmanagement und eine erfolgreichere
Resozialisierung geschaffen“, so die Justizministerin
weiter.
Die Projektgruppe aus
Mitgliedern des Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen(u.a. der
Bewährungshilfe), dem Niedersächsischen Justizvollzug und der in freier
Trägerschaft geführten Anlaufstelle für Straffällige
hat unter anderem die Schnittstellen zwischen den drei Akteuren bei der
Inhaftierung und der Entlassung von Gefangenen beleuchtet und fachliche
Mindeststandards für die Zusammenarbeit formuliert. Der gegenwärtige
Stand der kriminaltherapeutischen Nachsorge
von straffällig gewordenen Menschen in Niedersachsen wurde erhoben und
Vorschläge zum Ausbau dieser Versorgung entwickelt. Darüber hinaus hat
die Projektgruppe konkrete Maßnahmen zur Förderung des Verständnisses
für den gemeinsamen gesellschaftlichen Auftrag
und für die Zusammenarbeit der drei Akteure erarbeitet. Hierzu gehören
gegenseitige Hospitationen, gemeinsame Fortbildungen und Gelegenheiten
des fachlichen Austauschs. Die Projektgruppe hat sich auch des Themas
der finanziellen Förderung der Anlaufstellen
für Straffällige in Niedersachsen angenommen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen