Dienstag, 14. Juli 2026

Haftbefehl gegen Aktivistin Emma Dorow

Berlin, 14.07.2026, 12:00 Uhr – Die Aktivistin Emma Dorow (30) wurde am Montagmittag vor ihrer Wohnung in Berlin festgenommen. Grundlage war ein Haftbefehl wegen eines Gerichtstermins in Nürnberg, den sie Ende März verpasst hatte, weil sie sich zu diesem Zeitpunkt in Polizeigewahrsam befand. Der Gewahrsam wurde später gerichtlich als rechtswidrig bewertet. Dorow befindet sich derzeit in der JVA Lichtenberg. 

Dorow beteiligte sich am 25.03.2026 an einem Protest von Peacefully against Genocide gegen die Rheinmetall-Waffenfabrik in Berlin und wurde danach in Polizeigewahrsam genommen. Dadurch verpasste sie ihren Gerichtstermin in Nürnberg, bei dem sie wegen eines Protests am Nürnberger Flughafen mit der Letzten Generation angeklagt war. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte noch am selben Tag eine Fortdauer des Polizeigewahrsams ab, da es keinen rechtlichen Grund für die Ingewahrsamnahme sah. Dorow wurde daraufhin am Abend entlassen. Aufgrund des versäumten Gerichtstermins erließ die zuständige Richterin in Nürnberg anschließend einen Haftbefehl.

Voraussetzung für eine Untersuchungshaft sind Flucht- oder Verdunklungsgefahr, also dass davon ausgegangen werden muss, dass die Angeklagte untertaucht oder z.B. Beweise vernichten würde. Nichts von dem ist hier der Fall: Dorow hat einen festen Wohnsitz und verpasste vor dem 25. März keinen ihrer Gerichtstermine. (aus Presseinfo von Rechtshilfeverein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft – RAZ e.V.)

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