Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat bewiesen:
Prüfen lohnt sich
Es ist das bislang juristisch anspruchsvollste Gutachten zur „Alternative für Deutschland“.
Und es zeigt:
„Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Die Partei geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.“ (GFF)
Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg, schließt die GFF.
Das Argument, ein Verbotsantrag würde scheitern, ist jetzt nicht mehr haltbar.
PRÜF-Gründer Nico Semsrott
Der Umfang der Belege ist krass und das Ergebnis eindeutig. Worauf warten die Ministerpräsident:innen eigentlich?“
Wir demonstrieren weiter jeden 2. Samstag im Monat in Landeshauptstädten. pruef-demos.de

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