Dienstag, 28. März 2017

Eier mit phantasievollem Outfit

Am Sonntag, den 2. April öffnet das Künstler Werkstatt Atelier two lives Einklang in der Schläger Straße 29/31 in der Zeit von 10 - 18 Uhr die Türen, um Einblicke in die gestaltende Arbeit mit dem Werkstoff Ton zu vermitteln. Neben spielerischen Aktionen *rund um's Ei* werden u. a.  mit interessierten Besuchern keramische Eier und Ostertiere bemalt.                                                                                                                                                               Der Erlös aus diesen Angeboten ist bestimmt für die Unterstützung sozialer Arbeit in Hannover (Aktion Weihnachtshilfe). Im Galerie-Laden des Wertkstatt Ateliers findet die Schaufensterausstellung *Allerlei Ei* mit einer Besucherabstimmung ihren Abschluss.                                                                                                                                            Von ca. 150 gestalteten Eiern fanden rund 90 Eier in neuem phantasievollem Outfit ihren Weg zurück ins Werkstatt Atelier, um sich dem Publikumsvotum zu stellen, siehe Link...
Weiterhin ist im Galerieladen des Werkstatt Ateliers schwerpunktmäßig Osterschmuck, Gartenkeramik, etc...  zu sehen und bei Bedarf auch zu erwerben.
 
 
 
 

Kommunale Finanzen 2016 mit einem Überschuss von 5,4 Milliarden Euro

WIESBADEN – Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in
Deutschland (ohne Stadtstaaten) wiesen im Jahr 2016 in der Abgrenzung der
Finanzstatistiken einen Überschuss in Höhe von rund 5,4 Milliarden Euro aus.
Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, war dieser Überschuss laut
vierteljährlicher Kassenstatistik um 2,2 Milliarden Euro höher als im Vorjahr

Vortrag Fatma Nur Kizilok im Medienhaus fällt aus

Wir hatten sie eingeladen zur Veranstaltung Gesellschaftskritik.
Sie kann nicht kommen weil sie um ihr Leben fürchtet.
Schande über alle Deutsch-Türken die diesen Hass verbreiten.
Text bitte weiter veröffentlichen.
Gruss Ekki



Von: Thomas E. Haubrich [mailto:thomashaubrich26@gmail.com]
Gesendet: Montag, 27. März 2017 18:54
An: kaehne@medienhaus-hannover.de
Betreff: Re: Vortrag Fatma Nur Kizilok

Aus einem Schreiben, das Fatma via Facebook veröffentlicht hat:

An alle, die mich so sehr hassen, dass Sie mich gerne tot sehen würden:
Ich lasse mich nicht Mundtot machen, da müssen Sie mich physisch töten. Haben Sie das vor? Ich bin hier in Dreieich. Mich zu finden ist ganz einfach, ich sags Ihnen: ich bin immer in Sprendlingen. Sie können mir auch Ort und die Uhrzeit sagen, wann ich mich wohin begeben soll. Also kommen Sie und tun Sie, was Sie nicht lassen können aber schauen Sie mir dabei in die Augen.
Vorschlag: Sie können entweder mit mir vernünftig reden oder Gewalt ausüben.
Aber ich warne Sie, auch wenn Sie sich für einen Held von Erdogans Armee halten, wenn ich tot bin, werden Sie als Feigling in die Geschichte eingehen. Und die ganze Welt wird diese Tat auf Herrn Erdogan zurückführen und er wird zur Rechenschaft gezogen. Er wird für diese Tat als Volksverhetzer und Anstifter zur Gewalt verantwortlich gemacht. Nun ich verliere mein Leben, aber Sie und Erdogan und alle seine Fans verlieren Ihre Ehre und noch schlimmer Ihre Selbstachtung. Ehre vor Mensch und Allah werden Sie verlieren, denn Sie töten eine wehrlose Frau, die im Alleingang Ihren Herrn Erdogan die Stirn geboten hat. Sie wird mit Ehre gehen.
Nur wer von uns wird der Verlierer sein? Ich die Teufelin für Sie oder Ihr allmächtiger Rächer Erdogan? Achtung verlieren Sie nicht vor lauter Zorn Ihren Verstand) Das wäre Ihr Ende.
Bedenken Sie, ich habe ein Angebot gemacht, wie es sich unter ehrenvollen Menschen in einer Demokratie üblich ist, tragen wir unseren Streit vor Gericht aus. Zeigen Sie mich an. Lassen wir die Richter in einem unabhängigen Gericht entscheiden, wer von uns wen unschuldig verleumdet.
Nein? Sagen Sie zu meinem Angebot NEIN? In Ordnung.
Als Ihr Opfer werde ich ewig leben. Werden Sie ewig mit dieser Schuld leben können?
Sie töten mich vielleicht, und viele andere wie mich, aber in Wirklichkeit töten Sie Ihre eigene Seele. Die Seele, die in Ihnen für das Schöne und Gute steht. Bedenken Sie, Sie werden nie wieder Glück und Freude und Liebe empfinden können. Wer von uns wird der Verlierer sein?
Mit ehrenvollen Grüßen Fatma Nur Kizilok
Ich glaube, das sagt alles - herzlich grüßt Thomas E. Haubrich Küchengärtner und Imker
thomashaubrich26@gmail.com || Tel. 05109.675105Vortrag Fatma Nur Kizilok

Montag, 27. März 2017

NABU gibt Tipps zum Osterfeuer

Reisighaufen sind mögliche Brut- und Wohnstätten für Tiere    _________________________________________________________
Hannover – Bald lodert und knistert es wieder überall im Land: vielerorts werden zu Ostern die beliebten Osterfeuer entzündet. Der NABU Niedersachsen appelliert, beim Abbrennen der Osterfeuer auf die Belange der Natur zu achten. Damit die Feststimmung bei den Osterfeuern nicht getrübt wird, bittet der NABU Niedersachsen darum, keine hölzernen Abfälle, wie alte Schränke oder ausgediente Sessel, auf den Osterfeuerplatz zu entsorgen. Der NABU empfiehlt, die Osterfeuerstapel erst am Gründonnerstag aufzuschichten.
Das späte Aufschichten kommt nicht nur den Veranstaltern, sondern auch zahlreichen Tieren zugute, für die das vermeintlich sichere Holz- oder Reisigversteck alljährlich zum Scheiterhaufen wird: Käfer und Wildbienen, Hasen und Kaninchen, Igel und Spitzmäuse sind nur einige Arten, die häufig Unterschlupf im Osterfeuerstapel suchen. Auch viele Vögel haben bereits mit dem Nestbau begonnen oder haben in dieser Zeit schon vollständige Gelege. Einige Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen und Heckenbraunelle brüten sehr gern in solchen Reisighaufen. Viele dieser Tiere sind gerade im Garten wichtige Helfer bei der Vertilgung unerwünschter oder lästiger Insekten. Reisig- und Holzhaufen, die auf diese Weise von Tieren als Brut- und Wohnstätte angenommen worden sind, dürfen nicht mehr durch Abbrennen zerstört werden.
Um zu vermeiden, dass ein geplantes Osterfeuer aus diesem Grund gegebenenfalls ganz ausfallen muss, empfiehlt der NABU Niedersachsen, Holz- und Reisighaufen entweder sehr spät anzulegen, sie vorsichtig umzuschichten oder anderweitig Vorsorge zu treffen, damit sich Tiere nicht schon vor dem Abbrennen darin niederlassen können. Am Tag vor dem Abbrennen muss daher durch geeignete Maßnahmen – z.B. Umschichten des Brennmaterials – sichergestellt werden, dass Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben. Dabei können zugleich ungeeignete Stoffe aussortiert werden.
In vielen niedersächsischen Gemeinden trägt man diesen Problemen bereits Rechnung: so verzichtet man vor allem wegen der befürchteten Sperrmüllablagerungen auf das traditionelle Osterfeuer. Stattdessen kommen alle zu einem „Ersatz-Klöntreff“ bei Stockbrot und Bratwurst am Ostersonnabend zusammen.
Eine Entwicklung, die der NABU Niedersachsen begrüßt: „Eigentlich sind Buschwerk und Reisig viel zu schade, um verbrannt zu werden. Schnittholz und Gestrüpp lassen sich im Garten viel sinnvoller verwenden, um Lebensraum und Unterschlupf für Vögel und Kleintiere zu schaffen. Ein von Brombeeren oder Wildrosen überwucherter Reisighaufen, ein Holzstoß in einem dichten Gebüsch - mit geringem Aufwand, etwas Phantasie und gutem Willen - lässt sich so ein Stück Natur zurück in den Garten holen.“
Der NABU bittet all jene, die nicht auf das traditionelle Fest verzichten möchten, die Belange von Igel & Co. zu beachten. So kann das Osterfeuer eine schöne Gelegenheit sein, sich sorglos zu gerösteten Kartoffeln mit Freunden zusammenzusetzen, sich am lodernden Feuer zu erfreuen und vielleicht sogar einen Sprung übers Feuer zu wagen, der - sofern geglückt - dem mutigen Springer reiche Ernte und eine große Portion Glück bescheren soll.

Am 29. März Langzeitarbeitslose + rund 40 Arbeitgeber

das Jobcenter Region Hannover führt am 29. März Langzeitarbeitslose mit rund 40 Arbeitgebern bei einer Kontaktmesse in der HDI-Arena zusammen. Alle eingeladenen Arbeitsuchenden erfüllen die Kriterien für eine Teilnahme am ESF-Bundesprogramm zur Förderung Langzeitarbeitsloser. Bislang haben über 330 Langzeitarbeitslose über das Programm in der Region Hannover eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden. Das Bundesprogramm läuft noch bis Ende des Jahres. Eine wichtige Erkenntnis aus dem Programm: Langzeitarbeitslose können mit Unterstützung des Jobcenters auf dem Arbeitsmarkt Erfolg haben. Das Jobcenter muss hierbei mit beiden Seiten, Arbeitsuchenden wie Arbeitgebern, besonders eng kommunizieren und intensive Beratungsarbeit leisten.
Mittwoch, 29. März 2017, 11.00 Uhr
HDI-Arena
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Nähe Bus-Haltestelle „Stadionbad“, Linie 100, 200
Zugang über Ost-Eingang HDI-Arena

Grieg in Norwegen

Norwegen ist vor allen Dingen für seine raue Naturschönheit bekannt. Welchen Einfluss das auf das Werk von Edvard Grieg hat, wird am kommenden Donnerstag beleutet werden. © Zimmermann
Zu einem künstlerisch- historischen Vortrag über den Komponisten Edvard Grieg laden der Fotograf Prof. Manfred Zimmermann und der ehemalige Sprecher der Landesregierung, Dr. Franz- Rainer Enste, ein. Sie haben auf den Spuren von Edvard Grieg in Norwegen im vergangenen Jahr das Land bereist und rund 300 Fotos mitgebracht. In einem künstlerisch- historischem Projekt werden sie diese perfekt abgestimmt auf 12 Werke des Musikers nutzen, um am Donnerstag, 30. März, um 19 Uhr im Tagungshaus St. Clemens (Leibnizufer 17 B, Zugang über den Kirchplatz) Edvard Grieg, sein Werk und sein Leben zu präsentieren. Edvard Grieg gilt als einer der bedeutendsten Komponist von Klavier- und Kammermusik des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Der Eintritt zum Vortrag ist frei. Es werden Spenden zugunsten der Basilika St. Clemens gesammelt.

Zum Schutz der Natur: Generelle Anleinpflicht für Hunde

Ab 1. April:Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Die Anleinpflicht dient dem Schutz frei lebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Singvögel geschützt werden“, erläutert Heino Kamieth, Leiter des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz. Dazu gehörten viele Vogelarten wie Wachteln, Rebhühner, Kiebitze oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Laubsänger, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den Wäldern.
Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden unter anderem die Feldlerchen in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert. „Die Erholungssuchenden warten dann im späteren Frühjahr vergeblich auf den Gesang der Vögel“, so Kamieth. „Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen und -halter, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten.“
Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen und –wegen. Hier dürfen die Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen, wenn nicht anders auf den Schildern vermerkt (zum Beispiel im Bornumer Holz und am Kronsberg).
Auch beim Beschneiden von Bäumen, die von der Baumschutzsatzung ausgenommen sind, und Hecken ist jetzt besondere Vorsicht geboten, damit brütende Vögel nicht gestört werden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das im Internet unter www.hannover.de unter dem Suchwort „Baumschnitt“ zu finden ist und telefonisch unter (05 11) 1 68 – 4 38 01 bestellt werden kann. Unter der genannten Internetadresse sind unter dem Suchwort „Hundeauslauf“ auch weitere Informationen zur Leinenpflicht erhältlich.