104 Haupt- und Realschulabschlüsse, 86 Ausbildungsabschlüsse
Das Niedersächsische
Justizministerium zieht eine positive Bilanz des Schul- und
Ausbildungsjahres 2016/2017. Von den durchschnittlich rund 4.900 in
Niedersachsen inhaftierten Gefangenen nahmen 1.225 - und damit
ein Viertel - erfolgreich an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des
niedersächsischen Justizvollzugs teil. Die niedersächsischen
Justizvollzugseinrichtungen bieten ein umfangreiches Angebot an
Qualifizierungsmaßnahmen.
„Unser Ziel ist, dass
jeder Gefangene nach seiner Haftentlassung eine Perspektive hat. Dazu
gehört ganz wesentlich ein Bildungsabschluss, um eine Chance auf dem
Arbeitsmarkt zu haben“, sagte die Niedersächsische
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. „Ich bin stolz, dass auch in
diesem Jahr wieder viele Gefangene die Möglichkeiten genutzt haben, die
der Niedersächsische Justizvollzug ihnen mit seinen schulischen und
beruflichen Bildungsangeboten bietet. Den Absolventinnen
und Absolventen gratuliere ich zu ihrem Erfolg und bedanke mich bei den
Justizvollzugsbediensteten für ihr außerordentliches Engagement.“
Insgesamt konnten 47
Hauptschul- und 57 Realschulabschlüsse vergeben werden. 32 junge
Gefangene erlangten einen Förderschulabschluss. Zusätzlich wurden
landesweit 184 Gefangene in Elementar- und Förderkursen auf
den Besuch einer schulischen Ausbildungsmaßnahme vorbereitet. Darüber
hinaus haben 146 ausländische Gefangene die deutsche Sprache im Rahmen
von zertifizierten Vollzeitmaßnahmen erfolgreich erlernt.
86 Abschlüsse konnten in
anerkannten Ausbildungsberufen u.a. im Gastronomie-, Metall-, Bau-,
Holzbereich vergeben werden. 142 Gefangene absolvierten Maßnahmen zur
Berufsvorbereitung und 267 Gefangene konnten eine
Einstiegsqualifizierung oder eine Helferausbildung u.a. in den
Bereichen Glas- und Gebäudereinigung, Lager-Logistik, Gastronomie,
Metallbau und Garten- und Landschaftsbau abschließen. Zusätzlich
absolvierten 138 Gefangene den Europäischen Computerführerschein
(ECDL) und 126 erwarben Zusatz-qualifizierungen wie das
Schweißzertifikat und den Gabelstaplerführerschein.
Hintergrund:
Inhaftierte Menschen sind
überdurchschnittlich häufig schlecht gebildet, gering qualifiziert und
verfügen oft nur über wenig Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb
sind schulische und berufliche Bildungsangebote
im Justizvollzug wichtige Voraussetzungen dafür, dass es den Gefangenen
nach der Haftentlassung gelingt, Arbeit zu finden. Ein Arbeitsplatz
ermöglicht nicht nur ein geregeltes Einkommen, sondern auch eine
Tagesstruktur, soziale Kontakte und Anerkennung. Das
sind nachweislich die entscheidenden Faktoren für eine gelungene
Resozialisierung.
Nach dem Niedersächsischen
Justizvollzugsgesetz dienen Arbeit, arbeits-therapeutische
Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung insbesondere dem Ziel, den
Gefangenen Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der
Entlassung zu vermitteln bzw. vorhandene Fähigkeiten zu erhalten oder
zu fördern. Da die Bildungsvoraussetzungen und Berufserfahrungen der
Gefangenen sehr unterschiedlich sind, halten die
Justizvollzugseinrichtungen ein breit gestreutes Angebot an schulischen
und beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vor.
Durchschnittlich waren im Schuljahr 2016/2017 in Niedersachsen rund 4.900 Gefangene in Haft.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen