Pressemitteilung-gekürzt-
– Mit dem Auto gut erreichbar, mildes Klima, Dünen und Strand –
Auf den ersten Blick erscheint ein Urlaub in Dänemark für Menschen mit Hund
nahezu perfekt. Doch das dänische Hundegesetz ist alles andere als
hundefreundlich. Ein Beißvorfall kann bereits die Beschlagnahmung des Hundes und
im schlimmsten Fall seinen Tod zur Folge haben.
Auch wenn Dänemark vor mittlerweile zwei Jahren Änderungen am
landeseigenen Hundegesetz vorgenommen hat, warnen die Tierschutzorganisationen
TASSO e.V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz sowie der Verband für das
deutsche Hundewesen (VDH) dennoch vor Reisen mit dem Hund nach Dänemark.
Das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot von 13 als
gefährlich eingestuften Hunderassen hat weiterhin Bestand. Danach dürfen American
Bulldogs, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila
Brasileiros, Kangals, Kaukasische Owtcharkas, Pitbull Terrier, Sarplaninacs, Südrussische
Owtcharkas, Tornjaks, Tosa Inus und Zentralasiatische Owtcharkas in Dänemark weder
gezüchtet noch gehalten und auch nicht eingeführt werden.
Hundehalter, insbesondere auch Touristen, deren Tiere einer dieser
verbotenen Rassen angehören, müssen mit einer polizeilichen Beschlagnahmung und
gegebenenfalls auch Tötung ihrer Vierbeiner rechnen. Auch Hunde, die in ihrem
Aussehen einer der im Gesetz genannten Rassen ähneln, sind davor nicht gefeit. Dies
kann insbesondere Mischlingshunde betreffen. Die Halter müssen im Fall der
Fälle eindeutig mittels Herkunftsnachweisen belegen können, dass ihr Tier
keiner der gelisteten Rassen angehört.
Auch Hunde, die auf dänischem Boden in einen Beißvorfall verwickelt
sind, kann dieses Schicksal treffen. Seit dem 1. Juli 2014 entscheiden nicht
mehr die Polizeibeamten, sondern sogenannte „dog experts“ (Hundesachverständige)
darüber, ob der betreffende Hund getötet wird.
Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums
zufolge wurden bisher über 600 Hunde auf Basis des
dänischen Hundegesetzes getötet, die dänische Organisation fairdog schätzt
diese Zahl jedoch weitaus höher ein.
Hundehalter, die ihren Urlaub mit ihrem Vierbeiner in
Dänemark verbringen möchten, sollten sich zum Schutz ihrer Tiere vorab unbedingt
umfangreich informieren. Besonders zu beachten ist die Pflicht, Hunde an den
dänischen Stränden zwischen dem 1. April und dem 30. September an der Leine zu
führen.
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