Mittwoch, 6. Juli 2016

Das Risiko reist mit: Tierschutzexperten raten weiterhin vom Urlaub mit Hund in Dänemark ab

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 – Mit dem Auto gut erreichbar, mildes Klima, Dünen und Strand – Auf den ersten Blick erscheint ein Urlaub in Dänemark für Menschen mit Hund nahezu perfekt. Doch das dänische Hundegesetz ist alles andere als hundefreundlich. Ein Beißvorfall kann bereits die Beschlagnahmung des Hundes und im schlimmsten Fall seinen Tod zur Folge haben.
Auch wenn Dänemark vor mittlerweile zwei Jahren Änderungen am landeseigenen Hundegesetz vorgenommen hat, warnen die Tierschutzorganisationen TASSO e.V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz sowie der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) dennoch vor Reisen mit dem Hund nach Dänemark.
Das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot von 13 als gefährlich eingestuften Hunderassen hat weiterhin Bestand. Danach dürfen American Bulldogs, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kangals, Kaukasische Owtcharkas, Pitbull Terrier, Sarplaninacs, Südrussische Owtcharkas, Tornjaks, Tosa Inus und Zentralasiatische Owtcharkas in Dänemark weder gezüchtet noch gehalten und auch nicht eingeführt werden.
Hundehalter, insbesondere auch Touristen, deren Tiere einer dieser verbotenen Rassen angehören, müssen mit einer polizeilichen Beschlagnahmung und gegebenenfalls auch Tötung ihrer Vierbeiner rechnen. Auch Hunde, die in ihrem Aussehen einer der im Gesetz genannten Rassen ähneln, sind davor nicht gefeit. Dies kann insbesondere Mischlingshunde betreffen. Die Halter müssen im Fall der Fälle eindeutig mittels Herkunftsnachweisen belegen können, dass ihr Tier keiner der gelisteten Rassen angehört.
Auch Hunde, die auf dänischem Boden in einen Beißvorfall verwickelt sind, kann dieses Schicksal treffen. Seit dem 1. Juli 2014 entscheiden nicht mehr die Polizeibeamten, sondern sogenannte „dog experts“ (Hundesachverständige) darüber, ob der betreffende Hund getötet wird.
Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurden bisher über 600 Hunde auf Basis des dänischen Hundegesetzes getötet, die dänische Organisation fairdog schätzt diese Zahl jedoch weitaus höher ein.
Hundehalter, die ihren Urlaub mit ihrem Vierbeiner in Dänemark verbringen möchten, sollten sich zum Schutz ihrer Tiere vorab unbedingt umfangreich informieren. Besonders zu beachten ist die Pflicht, Hunde an den dänischen Stränden zwischen dem 1. April und dem 30. September an der Leine zu führen.

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