Goslar. Urteil der 9. Strafkammer vom 9. Januar 2026 wegen Mordes in Goslar rechtskräftig. Mit Beschluss vom Beschluss vom 4. August 2026 (6 StR 261/26) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 9. Strafkammer vom 09.01.2026, Aktenzeichen 9 Ks 115 Js 27205/25 (7/25) als unbegründet verworfen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine schlafende Ehefrau, die er zu Unrecht außerehelicher Beziehungen bezichtigte, mit Benzin übergossen und angezündet zu haben.
Die 9. Strafkammer hatte den Angeklagten nach 14 Verhandlungstagen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht hat die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel bejaht und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Die vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts haben keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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