Im Zusammenhang mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Stadtrat Harald Härke ist seit Oktober 2017 öffentlich berichtet und spekuliert worden, die Einleitung dieses Verfahrens stünde im Zusammenhang mit einer Bezügeforderung des Fachbereichsleiters des Geschäftsbereiches Oberbürgermeister, Dr.Frank Herbert, die Stadtrat Härke für rechtswidrig gehalten und deshalb verweigert habe.Dieser Eindruck ist durch die Veröffentlichungen in den vergangenen Tagen noch vertieft worden durch Hinweise auf die Zahlung einer rechtswidrigen Zulage. Aus diesem Grund wurde am 31.Mai im Verwaltungsausschuss ein umfassender Bericht über den derzeitigen Sachstand gegeben. Dieser Bericht wird auch der Kommunalaufsicht des Innenministeriums zugehen.
Da es bezogen auf diesen Fall in den zurückliegenden Tagen zahlreiche falsche Veröffentlichungen und Darstellungen gab, macht die Landeshauptstadt Hannover diesen Bericht nachfolgend im Wortlaut öffentlich. Verändert wurden lediglich Passagen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden dürfen.
Im Verwaltungsausschuss wurde der dargestellte Sachverhalt beraten.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 12.03.2015 eine neue Dezernatsverteilung beschlossen (Beschlussdrucksache Nr. 0364/2015). Gegenstand der organisatorischen Neuordnung war insbesondere die Einrichtung des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters, dem zurzeit das Gleichstellungsbüro, das Rechnungsprüfungsamt, der Fachbereich Büro des Oberbürgermeisters, der Fachbereich Herrenhäuser Gärten und der neu gebildete Fachbereich Recht zugeordnet sind.
Die Leiterin oder der Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters trägt die dienst- und fachaufsichtliche Verantwortung für die dem Geschäftsbereich zugeordneten Fachbereiche sowie für weitere oder andere Fachbereiche, die die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister in ihre oder seine unmittelbare politische und strategische Steuerung übernimmt. Sie oder er ist in Personalunion zugleich Leiterin/Leiter des Büros des Oberbürgermeisters. Die Leiterin oder Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters ist zudem verantwortlich für die Steuerung ausgewählter dezernatsübergreifender Projekte. In den letzten vier Jahren handelte es sich hierbei insbesondere um die Projekte „Ihme-Zentrum“, „Dezernatsübergreifende Steuerung der Flüchtlingskrise“ und „Sicherheits- und Ordnungskonzept“. Die Leiterin oder der Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters ist darüber hinaus verantwortliche/r Beamtin/Beamter mit Befähigung zum Richteramt im Sinne von § 107 Abs. 1 Satz 2 NKomVG. Sie/er ist im Dezernentenkollegium für die rechtliche Bewertung von Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig und trägt damit die Verantwortung des städtischen Rechtsdezernenten.
Für die Leiterin oder den Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters sind in der Beschlussdrucksache Nr. 0364/2015 Personalmehrkosten in Höhe von 15.546 € veranschlagt. Dieser Betrag ergab sich aus der Überlegung, dass für die Position eine nach der Besoldungsgruppe B 4/5 bewertete Laufbahnstelle eingerichtet wird. Nach der Beschlussfassung stellte sich heraus, dass eine solche Stellenhebung nur mit einer Änderung der kommunalbesoldungsrechtlichen Vorschriften zu bewerkstelligen wäre. Da das aus Sicht des Landes nicht in Betracht kam, ist auf eine Stellenhebung verzichtet und die Position auch nicht im Stellenverteilungsplan entsprechend dieser Absicht ausgewiesen worden. Um den tatsächlichen Verhältnissen - nämlich der einer Dezernatsleitung entsprechenden Verantwortung - gerecht zu werden, gewährte die Verwaltung für die Position zumindest eine befristete Mehrarbeitspauschale, aus der keinerlei versorgungsrechtliche Ansprüche erwachsen.
Dieser Zahlung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Herr Dr. Herbert erhält seit dem 1.04.2015 eine Zulage. Diese Zulage wird als eine Mehrarbeitsvergütungszulage gezahlt. Die Mehrarbeitsvergütung hat der damalige Personaldezernent der Landeshauptstadt Hannover, Herr Harald Härke, erstmalig am 17.04.2015 gegenüber dem für beamtenrechtliche Angelegenheiten bei der Landeshauptstadt Hannover zuständigen Bereich angewiesen und mit Schreiben vom 24.04.2015 gegenüber Herrn Dr. Herbert schriftlich angekündigt und bestätigt. Ausweislich des Schreibens wurde eine pauschale Vergütung als Ausgleich für geleistete Mehrarbeit in Höhe von 1.045,60 € und ab dem 1.06.2015 in Höhe von 1.071,60 € und befristet bis zum 31.03.2016 gewährt. Als Bemessungsgrundlage wurde hier der Mehrarbeitsstundensatz der Besoldungsgruppe A 16 auf der Basis von 40 Stunden zugrunde gelegt.Herr Harald Härke hat diese Anweisung erteilt nach der fachlichen Beratung am 17.04.2015 durch den für die Bearbeitung beamtenrechtlicher Angelegenheiten zuständigen Bereich und dem Hinweis darauf, dass für Besoldungsgruppen der B - Gehälter die Vergütung von Mehrarbeit nicht vorgesehen ist.Am 14.07.2015 hat Herr Stadtrat Härke entschieden, dass diese Zulage ab dem 1.11.2015 auf der Grundlage der bereits dargestellten Bemessungsgrundlage (Mehrarbeitsstundensatz der Besoldungsgruppe A 16) erhöht werde und die Differenz der Besoldungsgruppe B 2 zu B 5 umfassen solle. Zur weiteren Begründung hat er am 15.09.2015 auf Gespräche mit dem Ministerium für Inneres und Sport verwiesen.Am 20.09.2016 hat Herr Härke die Verlängerung der Zahlung einer Zulage um ein weiteres Jahr und eine weitere Verlängerung am 26.09.2017 entschieden.Zwischenzeitlich ist die Zahlung dieser Zulage eingestellt worden. Denn der Landeshauptstadt Hannover ist von leitenden Mitarbeitern des Niedersächsischen Innenministeriums am 28.05.2018 mitgeteilt worden, dass es ein Gespräch und eine Abstimmung mit Mitarbeitern des Ministeriums zu einer Mehrarbeitsvergütungszahlung an Herrn Dr. Herbert mit Herrn Härke nicht gegeben habe.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung an Herrn Dr. Herbert vom damaligen Personaldezenten Harald Härke angewiesen wurde, obwohl diese Zahlung nach der Prüfung der Fachverwaltung unzulässig war und auch die Kommunalaufsichtsbehörde keine andere Einschätzung der Rechtslage vertrat.
Gegenüber dem für die Bearbeitung von beamtenrechtlichen Vorgängen bei der Landeshauptstadt Hannover zuständigen Bereich berief sich Herr Harald Härke wahrheitswidrig auf erfolgte Gespräche mit dem Innenministerium.
Anfang 2017 hat es Verhandlungen über eine Erhöhung des Ausgleiches gegeben, die nicht beendet wurden.
Hierneben wird in der Presseberichterstattung über weitere Zulagenzahlungen an Spitzenbeamteninnen/Spitzenbeamte der Landeshauptstadt spekuliert.
Dazu wird mitgeteilt, dass ein weiterer Beamter der Landeshauptstadt in der B-Besoldung eine Zulage für Mehrarbeit erhält. Dieser Beamte erhält die Zulage auf Grund einer Entscheidung von Herrn Harald Härke am 11.08.2015, die dieser mit dem Niedersächsischen Innenministerium abgestimmt haben will. Auch in diesem Fall haben nach Auskunft des Ministeriums tatsächlich keine Gespräche über eine Mehrarbeitsvergütung stattgefunden. Die Rechtslage entspricht der des ersten Falles.
Die Zahlung dieser beiden Zulagen ist zwischenzeitlich eingestellt worden.
Der ermittelte Sachverhalt bietet Grund, das Disziplinarverfahren gegenüber Herrn Stadtrat Härke zusätzlich wegen des Verdachts der Anweisung unrechtmäßiger Zulagen auszuweiten und Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der Landeshauptstadt Hannover zu stellen.
Die Personalverwaltung prüft gegenwärtig die Rückforderung der zu Unrecht geleisteten Zulagen an die beiden Mitarbeiter. Dabei wird im Wesentlichen zu prüfen sein, ob sich die Mitarbeiter auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen können, d.h. sie selbst von der Rechtmäßigkeit der Zahlungen ausgehen durften.
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