Dienstag, 5. Oktober 2010

Literaturstipendien 2011

Land fördert die Arbeit von Autoren, Schriftstellern und Übersetzern

HANNOVER. Autoren, Schriftsteller und Übersetzer können sich ab sofort für die niedersächsischen Literaturstipendien 2011 bewerben. Das Land vergibt Arbeits- und Jahresstipendien in Höhe von 5.000 bis 14.000 Euro sowie ein projektbezogenes Übersetzerstipendium in Höhe von 7.800 Euro. Außerdem wird ein viermonatiger Aufenthalt in Jerusalem mit 8.000 Euro gefördert.
„Vor allem mit dem Jahresstipendium ermöglichen wir einem oder einer freiberuflich Literaturschaffenden, sich über einen längeren Zeitraum verstärkt seiner oder ihrer künstlerischen Tätigkeit zu widmen. Mit unserem Jerusalemstipendium wollen wir erneut literarische Brücken von Niedersachsen in den Nahen Osten schlagen und den Kulturaustausch stärken“, sagte Kulturministerin Professor Dr. Johanna Wanka.
Für den mit bis zu 14.000 Euro geförderten Jahresstipendiaten besteht die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraums in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers“) zu verbringen. Die drei Arbeitsstipendien werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert und dienen dazu, ein künstlerisches Arbeitsvorhaben zu realisieren. Für diese Stipendien können sich Autorinnen und Autoren bewerben, die entweder in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug haben oder aber in Niedersachsen wohnen oder arbeiten.
Zum zweiten Mal vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Jahr 2011 ein Stipendium in Höhe von insgesamt 8.000 Euro für einen viermonatigen Arbeitsaufenthalt in Jerusalem. Als Kooperationspartner stellt das dortige Goethe-Institut zusätzlich einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 500 Euro pro Monat bereit und übernimmt die Reisekosten sowie die Betreuung vor Ort.
Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke können sich für ein projektbezogenes Stipendium in Höhe von 7.800 Euro bewerben. Das Stipendium soll sie in die Lage versetzen, in einem Zeitraum von sechs Monaten an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen. Fördervoraussetzung ist eine durch einen anerkannten Verlag nachgewiesene Übersetzungstätigkeit in Form einer Publikation. Gefördert werden können zum einen Übersetzer/innen, deren Wohn- oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen liegt und die fremdsprachige oder deutsche Literatur übersetzen. Zum anderen sind Übersetzer/innen, die Werke niedersächsischer Autoren oder Literatur mit inhaltlichem Niedersachsenbezug in eine Fremdsprache übersetzen, förderberechtigt.
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch die niedersächsische Fachkommission Literatur. Bewerbungen für die Stipendien sind bis zum 15.01.2011 möglich. Für das Jerusalemstipendium endet die Frist bereits am 15.12.2010.
Weitere Informationen gibt es unter:
www.mwk.niedersachsen.de
(Themen>Kultur>Literatur>Stipendien)
Fragen zu den Stipendien und den Förderbedingungen beantwortet:
Heike Fliess
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Tel: (0511) 1 20 -25 78
E-Mail: Heike.Fliess@mwk.niedersachsen.de

Dieser Artikel ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt.

1 Kommentar:

Wusel's... hat gesagt…

oh...das ist interessant...muss ich gleich weitersagen.
Danke.
:-)