WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten am Jahres-ende 2008 in Deutschland 7,6 Millionen Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Damit war rund jeder elfte (9,3%) in Deutschland lebende Mensch auf Existenz sichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Leistungsbezieher um 5,1% zurück (2007: 8,1 Millionen). Insgesamt wurden 2008 für diese Leistungen 40,3 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 3,1% weniger als im Vorjahr (2007: 41,6 Milliarden Euro).
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
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Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“),
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Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“),
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“,
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Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
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Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Der mit Abstand größte Teil der Personen, die Mindestsicherungsleistungen beziehen, und damit auch der größte Teil der Ausgaben entfiel nach den Angaben der Bundes-agentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf das Arbeits-losengeld II und das Sozialgeld. Diese beiden Leistungen werden umgangssprachlich auch als „Hartz-IV“ bezeichnet. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln be-streiten können. Ihre im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen (vor allem Kinder) bekommen Sozialgeld.
Dieser Artikel ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt.
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