Landtag verabschiedet Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung
Niedersachsen hat heute
den Opferschutz weiter gestärkt. Der Niedersächsische Landtag hat mit
Zustimmung aller Fraktionen den Gesetzentwurf des Niedersächsischen
Justizministeriums zur psychosozialen Prozessbegleitung
verabschiedet. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Menschen, die
Opfer einer Straftat geworden sind, leiden unter den Folgen dieser Tat.
Teilweise für Jahre. Im schlimmsten Fall ein Leben lang. Die
psychosoziale Prozessbegleitung ist eine außergewöhnlich
gute und sinnvolle Form ihrer Unterstützung.“
Psychosoziale
Prozessbegleitung ist die professionelle und besonders intensive
Begleitung von Menschen, die durch Straftaten verletzt worden sind. Die
Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter unterstützen die
Opfer von Straftaten von Beginn des Ermittlungsverfahrens über das
gesamte Strafverfahren hinweg. Im Kern geht es darum, die Verletzten so
weit wie möglich in ihrer Aussagefähigkeit und damit in ihrer Rolle als
Zeugin oder Zeuge zu stärken, die Belastung durch
die Vernehmung und die Konfrontation mit dem Täter abzufedern.
„Die psychosoziale
Prozessbegleitung ist ein niedersächsisches Erfolgsmodell.“, so die
Justizministerin. Mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zur
psychosozialen Prozessbegleitung wird sichergestellt, dass
verletzte Menschen die erforderliche und ihnen zustehende Hilfe auf
höchstem Niveau erhalten.“ Im
Niedersächsischen Justizministerium ist bereits frühzeitig das Projekt
„pProbe“ zur Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung ins Leben
gerufen worden. Schon im Rahmen dieses Projektes
sind verbindliche Qualitätsstandards für die Umsetzung der
psychosozialen Prozessbegleitung und ein Konzept zur Durchführung von
Qualifizierungsmaßnahmen zur Umsetzung dieser Qualitätsstandards
entwickelt worden. Dank des Projektes bieten die Stiftung Opferhilfe
und freie Träger schon seit dem Jahr 2013 psychosoziale
Prozessbegleitung in Strafverfahren vor den niedersächsischen Gerichten
an. Inzwischen sind 28 professionell ausgebildete psychosoziale
Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in Niedersachsen aktiv
- bislang als eine freiwillige Leistung.
Zum Hintergrund:
Die psychosoziale
Prozessbegleitung ist mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz auf Bundesebene
gesetzlich geregelt worden. Ab dem 01.01.2017 können sich durch
Straftaten verletzte Personen des Beistandes einer psychosozialen
Prozessbegleiterin oder eines psychosozialen Prozessbegleiters
bedienen. Besonders schutzbedürftige Opfer bestimmter Straftaten haben
sogar einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung.
Ebenfalls ab dem Jahr 2017
müssen die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter
und die Ausbildungslehrgänge zur psychosozialen Prozessbegleiterin oder
zum psychosozialen Prozessbegleiter staatlich
anerkannt sein. Das nunmehr beschlossene Gesetz regelt die
Voraussetzungen, die für diese Anerkennung in Niedersachsen vorliegen
müssen.
Dies ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt
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